Frage an Jens Kerstan von Andreas S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Kerstan,
ich poste hier meine an Sie per E-Mail am 15.12.2010 gestellten und noch unbeantworteten Fragen zur Thematik Teilräumliche Entwicklungsplanung Mittlerer Landweg:
1.) Wird die GAL im Falle einer Regierungsbeteiligung nach den Neuwahlen am 20.02.2011 darauf bestehen und die notwendigen Schritte einleiten, um die im aktuellen Flächennutzungsplan auf dem Standort des Bebauungsplanes "Allermöhe 29" ausgewiesene Art der Nutzung "Wohnbauflächen" und "Gewerbliche Bauflächen" zugunsten der europarechtlich geschützten Uferschnepfen-Population durch den lebensumweltlichen Status quo zu ersetzen und diesen Status Quo als Naturschutzgebiet ausweisen?
2.) Wird die GAL im Falle einer Regierungsbeteiligung nach den Neuwahlen am 20.02.2011 darauf bestehen und die notwendigen Schritte einleiten, um die in den Haushaltsplänen der letzten Jahre fortlaufend geführte "Industrie- und Gewerbefläche Mittlerer Landweg" ersatzlos aus dem "Einzelplan 7 der Behörde für Wirtschaft und Arbeit" zu tilgen?
3.) Wird die GAL im Falle einer Regierungsbeteiligung nach den Neuwahlen am 20.02.2011 darauf bestehen und die notwendigen Schritte einleiten, das Bebauungsplanverfahren "Billwerder 28/ Allermöhe 30" einzustellen?
4.) Wie verhält sich die GAL zu der Forderung ihrer ehemaligen Sanatorin für Stadtentwicklung und Umwelt, Frau Hajduk, in einer als "ohne konkrete planerische Vorgaben" ausgegebenen "Teilräumlichen Entwicklungsplanung Mittlerer Landweg", einen "relevanten Flächenanteil für Gewerbe" vorzusehen"?
5.) Wie verhält sich die GAL vor dem Hintergrund "Hamburg European Green-Capital 2011" zu der Forderung ihrer ehemaligen Senatorin für Stadtentwicklung und Umwelt, Frau Hajduk, in dem letzten Landschaftskorridor zwischen dem "Green-Capital Kapital" Naturschutzgebiet "Boberger Niederung und dem "Green-Capital Kapital" Marschland einen "relevanten Flächenanteil für Gewerbe" vorzusehen"?
MfG
Andreas Seidel (Dokumente anfordern von seidel@risikoregister.de)
Sehr geehrter Herr Seidel,
vielen Dank für diese sehr speziellen Fragen. Es hat etwas Zeit gebraucht, um mit meinen Kollegen in der Fraktion und den ehemaligen Behördenmitarbeitern den aktuellen Sachverhalt zu ermitteln.
Die GAL hat sich in Regierungsverantwortung für den Erhalt des ökologisch wertvollen Raums und der Habitate der Uferschnepfe eingesetzt und wird dieses auch weiterhin tun.
Sie scheinen der irrigen Annahme zu unterliegen, dass eine Umweltsenatorin ohne Abstimmung mit anderen Behörden oder des Koalitionspartners eigenständig Entscheidungen bezüglich einzelner Bebauungspläne durchsetzen kann. Das ist natürlich nicht der Fall. Die von Ihnen angesprochenen Entscheidungen und Verfahren sind Kompromisse, in diesem Fall zwischen der Grün-geführten BSU und der CDU-geführten BWA sowie zwischen der GAL und der CDU-Fraktion.
Den Bebauungsplan Allermöhe 29 mit der Ausweisung Wohnungsbau und Gewerbe wollten wir als GAL nicht und haben auch durchgesetzt, dass die Arbeiten daran eingestellt wurden. Allerdings steht die entsprechende abschließende Änderung des Flächennutzungsplanes noch aus. Für den Bebauungsplan Billwerder 28/Allermöhe 30 haben wir eine teilräumliche Entwicklungsplanung eingeleitet. Das finden wir inhaltlich richtig, weil der gesamte mittlere Landweg ein Konzept braucht. Der politische Preis war allerdings, dass dafür an anderer Stelle ein Ausgleich für Gewerbe als Ersatz für Allermöhe 29 stattfinden soll.
Grundsätzlich wollen wir die Ausweisung im FNP als Gewerbe zurücknehmen. Das ist aber ein harter Kampf mit den beiden großen Parteien. Dass die SPD die vorgebliche Nachgiebigkeit der CDU gegenüber den Grünen als die wirtschaftsfeindlichste Politik eines Senates seit 1946 brandmarkt zeigt, dass dieser Kampf mit der SPD wahrscheinlicher noch härter wird. Sollte es nicht gelingen, die Rücknahme durchzusetzen ist unser Ziel, die neuen Gewerbeflächen an möglichst naturverträglichen Standorten anzusiedeln.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Kerstan