Frage an Jens Guth von Peter M. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrter Herr Guthl,
nachdem nun Ende 2010 das Landesbeamtengesetz in RLP geändert wurde, fehlt immer noch die Ausgestaltung der z. B. für ehemalige Aufstiegsbeamte wichtigen Regelung in der Laufbahnverordnung. Außerdem ist kaum etwas dazu ausgesagt, wie zukünftig diese neuen Beförderungsregelungen die Attraktivität im öffentlichen Dienst für Beamte steigern sollen. Wie stehen Sie persönlich dazu? Natürlich wäre auch die Ansicht der SPD dazu interessant.
Noch eine weitere Frage: Derzeit stehen wieder Tarifverhandlungen für die Länder (TVL) an. Wären Sie und Ihre Partei dafür, dieses hoffentlich bald erzielte Ergebnis auch zeitgleich 1:1 auf die Besoldung der Beamten anzuwenden?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich bereits jetzt.
Sehr geehrter Herr Mertens,
zur ersten Frage:
„Die mit der Novellierung des Landesbeamtengesetzes verbundene Neugestaltung des Laufbahnrechts stellt eine markante Weiterentwicklung des allgemeinen öffentlichen Dienstrechts dar und stärkt das am Gemeinwohl orientierte Berufsbeamtentum und macht es zukunftsfähig.
Die Anzahl der Laufbahnen wird deutlich reduziert, um so u.a. den Verwaltungsaufwand beim Wechsel von Tätigkeiten zu verringern und die Einsatzmöglichkeiten der Beamtinnen und Beamten im Land im beiderseitigen Interesse zu erweitern. Dazu wird einerseits die Zahl der Fachrichtungen auf sechs begrenzt. Die bisherigen Laufbahngruppen des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes werden in einer Laufbahn zusammengefasst. Für die jeweils benötigte Vor- und Ausbildung werden vier Einstiegsämter definiert, über die der Zugang zu den sechs verbliebenen Laufbahnen erfolgen wird. Die wichtigste Neuregelung ist dabei der Verzicht auf die maßgebliche Unterscheidung der sogenannten Regellaufbahn von der Laufbahn der besonderen Fachrichtung.
Die Abschaffung der Laufbahngruppen hat zur Folge, dass es den klassischen Aufstieg nicht mehr gibt. Die berufliche Entwicklung innerhalb der Laufbahn vollzieht sich unter Beachtung des Grundsatzes des lebenslangen Lernens nach Leistung und Qualifizierung. An die Stelle von Regel- und Verwendungsaufstieg treten demnach Aus- und Fortbildungsqualifizierung. Es ist ein zentrales Element der neuen Laufbahnsystematik, Beamtinnen und Beamten, die hierfür nach dem Leistungsgrundsatz ausgewählt werden, auch in Zukunft entsprechende Entwicklungsmöglichkeiten zu geben.
Das neue Laufbahnrecht setzt die wesentlichen Rahmenbedingungen für die berufliche Entwicklung der Beamtinnen und Beamten und damit auch für die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes. Unser Ziel ist, eine bessere Durchlässigkeit der Laufbahn für jede einzelne Beamtin und jeden einzelnen Beamten zu ermöglichen. Die neuen Regelungen treten zum 1. Juli 2012 in Kraft.
Die neue Laufbahnverordnung liegt als Referentenentwurf vor und wird mit den Gewerkschaften besprochen. Die Grundzüge der Aus- und Fortbildungsqualifizierung werden derzeit im Ministerium des Innern und für Sport erarbeitet.“
Zur zweiten Frage:
„Die Gewerkschaften haben im Dezember 2010 ihre Forderungen für die Tarifrunde 2011 beschlossen und öffentlich gemacht. Ihre zentrale Forderung besteht in einem Sockelbetrag von 50 Euro für alle Beschäftigten und Bediensteten des öffentlichen Dienstes und einer 3%-igen linearen Erhöhung der Löhne und Gehälter auf den durch die Sockelbetragszahlung sich ergebenden Betrag.
Die SPD-Landtagsfraktion hat bei der Frage der Besoldungsanpassungen der letzten Jahre stets eine verlässliche Linie vertreten. Zuvor gemachte Ankündigungen wurden auch in die Tat umgesetzt. Die Spielräume, die der Landeshaushalt vor dem Hintergrund der vom Land insgesamt wahrzunehmenden Aufgaben bietet, wurden bei diesen Besoldungsanpassungen ausgeschöpft. Dies wird auch in Zukunft der Fall sein.
Zum Kernbereich der Anpassungspflicht nach § 14 Abs. 1 BBesG gehört in der Hauptsache der Grundsatz, dass die Besoldung entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen ist. In diesem Rahmen wird sicherlich auf die Entwicklung der Realeinkommen der unselbstständig Beschäftigten abzustellen sein, wobei ein besonderer Bezugspunkt hierfür die Gestaltung des Entgeltniveaus innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes bildet. Hierbei sind jedoch die strukturellen Unterschiede im Bezahlungsrecht der beiden Statusgruppen zu berücksichtigen.
Die SPD-Landtagsfraktion weiß um die hohe Bedeutung eines leistungsfähigen öffentlichen Dienstes und seiner motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die öffentliche Daseinsvorsorge im demokratischen Rechtsstaat. Die Finanzverwaltung ist ein wesentlicher Bestandteil dieses öffentlichen Dienstes. Bei der Entscheidung, wie das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Angestellten des öffentlichen Dienstes der Länder bei der Frage anstehender Besoldungsanpassungen zu berücksichtigen ist, werden diese Gesichtspunkte eine zentrale Rolle spielen.“