Frage an Jella Teuchner von Kurt Peter H. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau. Teuchner
Mich würde interesieren warum hat man nach der Widervereinigung keinen seperaten Rentenfond für die neuen Bundesländer eingefürt.Stadessen werden die Rentenkassen für Leute geplündert die nie in das System einbezahlt haben.Was halten Sie davon Alkoholabgabe erst ab 21 Jahren.?
Sehr geehrter Herr Haimerl,
vielen Dank für die Frage, die Sie mir auf dem Portal abgeordnetenwatch.de stellten.
Die deutsche Wiedervereinigung von 1990 war eine große Herausforderung, auch für das System der Rentenversicherung. Grundlage dafür war laut Einigungsvertrag Artikel 18, Grundsätze der Sozialversicherung, Ziel dabei war eine Organisationsstruktur der Sozialversicherung, die der in der Bundesrepublik Deutschland entspricht.
Die Rentner in den neuen Bundesländern hierbei pauschal als Subventionsempfänger aufzuführen, weil deren Bewohner in die westdeutsche Rentenversicherung niemals eingezahlt haben, halte ich für nicht gerechtfertigt, weil damit der Eindruck erweckt wird, als müssten die westdeutschen Beitragszahler oder die Bundeskasse alle dortigen Renten finanzieren: Weil es sich um eine Umlagefinanzierung handelt, begann am Tage der Wiedervereinigung die Beitragszahlung der dortigen Pflichtversicherten und die Zahlung der dortigen Renten. Wäre dafür eine eigenständige Kasse gebildet worden, so wäre deren prozentualer Zuschussbedarf anfänglich ähnlich hoch gewesen wie der in den alten Bundesländern. Diese Kasse hätte aber die wachsenden Probleme mit der Alterspyramide ebenfalls zu spüren bekommen und den Einbruch bei den Beiträgen durch die Arbeitslosigkeit, letzteres jedoch in stärkerem Maße als in den alten Bundesländern.
In einer zweiten Frage sprechen Sie die Alkoholabgabe ab 21 Jahren an.
Nicht nur unter Erwachsenen, auch unter Jugendlichen ist Alkohol das am weitesten verbreitete Rauschmittel. Zwar trinken rund ein Viertel der Jugendlichen zwischen 12-17 Jahren kein Alkohol über das Jahr, aber 31 % der Jungen und 20 % der Mädchen weisen bereits in diesem Alter riskante Konsummuster in Form des sog. Koma-Trinkens“ auf.
Meiner Meinung nach sollten gewisse Handlungsempfehlungen gelten, damit Kinder und Jugendliche vor Alkohol geschützt werden können:
1. Prävention muss zielgerichtet sein und an den Lebenslagen junger Menschen anknüpfen. Dabei muss der Gesundheitsschutz oberste Priorität haben.
2. Alkoholprävention muss langfristig angelegt und in ein Gesamtkonzept integriert sein.
3. Jugendlicher Alkoholkonsum ist ein arbeitsfeldübergreifendes Thema: Familie, Schule, Freizeit, Vereine, Jugendhilfe und Ausbildung sind geeignete Settings für gezielte Prävention.
4. Kinder und Jugendliche lernen den Umgang mit Alkohol in ihrer Familie und im persönlichen Umfeld. Besonders Erwachsene und ihre Trinkmuster sind wichtige Vorbilder für Kinder und Jugendliche. Erwachsene müssen sich dieser Vorbildfunktion bewusst(er) werden. Eltern und das persönliche Umfeld sollten bei vorbeugenden Maßnahmen deshalb verstärkt ins Blickfeld genommen werden.
5. Besonders bei jüngeren Risikogruppen muss dafür gesorgt werden, dass sich problematische Konsummuster nicht verfestigen.
6. Frühintervention bei Jugendlichen mit problematischem Alkoholkonsum ist erforderlich, um alkoholbezogene Risiken und Schäden zu minimieren. Entsprechende Beratungen, Behandlungen und weitere Interventionen müssen gut aufeinander abgestimmt erfolgen.
7. Das Jugendschutzgesetz ist ein notwendiges Instrumentarium, um Kinder und Jugendliche vor schädlichem Alkoholkonsum zu schützen. Das Jugendschutzgesetz muss eingehalten werden.
8. Es muss eine "Kultur des Hinsehens" entwickelt werden.
Gesellschaftliche Verantwortung muss von allen übernommen werden:
• Keine Alkoholabgabe an Kinder und Jugendliche
• Keine Dumping-Preise für alkoholische Getränke
• Keine Werbung, die sich an Kinder und Jugendliche richtet.
mit freundlichen Grüße, Jella Teuchner