Frage an Jella Teuchner von Hans-Werner K. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Teuchner,
die Nikotin-Werbung im Fernsehen wurde unterbunden. Die Alkoholwerbung wurde eingeschränkt, wenn auch, für mich unverständlich, warum fast jede Sportübertragung mit Alkoholwerbung eingeleitet wird.
Aber nun zu meiner eigentlichen Frage: Warum wird die Werbung der Pharmaindustrie im Fernsehen nicht auch unterbunden? Durch diese Werbung werden viele Menschen zu Fehldiagnosen verleitet und das manchmal mit fatalen Folgen.
Außerdem könnten die Pharmakonzerne durch die eingesparten Werbegelder (und diese sind nicht gerade billig) die Preise für Medizin-Präparate senken.
Die Krankenkassen würden Geldausgaben einsparen.
Die Krankenkassenbeiträge könnten gesenkt werden!
Mit Freundlichen Grüssen
Hans-Werner Küppers
Sehr geehrter Herr Küppers,
vielen Dank für Ihre Frage nach dem Verbot zur Arzneimittelwerbung.
Medikamentenwerbung ist nahezu allgegenwärtig. Kaum eine Zeitschrift kommt ohne sie aus, kaum ein Arzt ist vor Besuchen der Arzneiproben verteilenden Pharma-Referenten sicher. Im Fernsehen kommt Medikamentenwerbung sehr oft vor.
Der Konsument von TV und Zeitschriften hat ein Recht auf Werbung. Es gibt aus gutem Grunde für bestimmte Krankheiten berechtige gesetzliche Einschränkungen. Die Bürgerinnen und Bürger, ob gesund oder krank, sind durchaus in der Lage, zwischen markschreierischer Reklame und informativer Werbung zu unterscheiden.
Sehr gefährlich sind aus gesundheitlicher Sicht übermäßiger Alkohol- und Fettkonsum, die viele Erkrankungen verursachen, an denen die Menschen letztlich auch sterben können. Auch beim Autofahren verletzen sich jedes Jahr viele Menschen schwer. Dennoch verbietet niemand die Bewerbung der potenziell riskanten Produkte im öffentlich-rechtlichen Fernsehen, in Zeitschriften, im Kino oder im Internet. Vielmehr werden in der Werbung die positiven Effekte in den Vordergrund gestellt.
Es gibt zwei Ausnahmen von dieser Regel: Zigaretten und Medikamenten-Werbung. Bei den Zigaretten steht das Risiko prominent auf jeder Packung. Doch für verschreibungspflichtige Arzneimitteln sind weder öffentliche Werbung noch die Produktwahl durch den Laien erlaubt.
Mit den Beiträgen der gesetzlich Versicherten Mitglieder der Krankenversicherung sowie dem Arbeitgeberanteil und dem Steuerzuschuss werden sämtliche Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen finanziert.
Ein Verbot der Arzneimittelwerbung für Pharmaunternehmen würde unter Umständen bedeuten, dass den Unternehmen finanzielle Einnahmen wegbrächen, so dass sie weniger Geldmittel für Forschung und Entwicklung zur Verfügung hätten. Die Preise für Arzneimittel könnten somit auch steigen, weil die Forschung und Entwicklung fortgeführt werden muss, so dass damit auch die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung steigen müssen.
Mit Freundlichen Grüßen,
Jella Teuchner