Frage an Jella Teuchner von Marianne F. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Teuchner,
ganz herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ich könnte mich durchaus Ihrer Auffassung anschließen, wenn – ja wenn - die Rechtslage tatsächlich so wäre, wie Sie diese darstellen. Es ist aber keineswegs so, dass ein Sozialhilferegress nur auf Kinder mit einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro erfolgt. Diese Einkommensgrenze gilt nur für die sog. Grundsicherung für dauernd Erwerbsunfähige und im Alter. Mit Grundsicherung lässt sich jedoch allenfalls(!) ein minimaler Anteil der Pflegeheimkosten abdecken. Die ungedeckten Kosten für Pflege, Unterkunft und Verpflegung sowie für Investitionskosten übernehmen die Sozialhilfeträger im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII. Hierfür haften die Kinder mit ihrem Einkommen und Vermögen – und zwar bereits bei durchschnittlichen Einkommensverhältnissen.
Ein Beispiel: Pflegebedürftige Mutter mit 6 Kindern, ungedeckte Heimkosten monatl. 700€.
Kind A hatte noch nie im Leben etwas mit Arbeit im Sinn.
Kind B verdient zwar gut, verkonsumiert aber seit jeher sein gesamtes Einkommen.
Kind C lebt im Ausland und ist für das Sozialamt unerreichbar.
Kind D bekam zwar das Haus der Eltern geschenkt, kann aus seinem Einkommen aber keinen Elternunterhalt zahlen.
Kind E verpflichtete sich in einem Übergabevertrag zur Pflege der Mutter, übernimmt diese aber nicht; hat kein Einkommen.
Tochter F studierte auf dem 2.Bildungsweg, erzielt ein durchschnittliches Einkommen und hat einen Ehemann, der doppelt so viel verdient wie sie selbst.
Finden Sie es gerecht und familienfreundlich, dass Tochter F allein die gesamten Heimkosten zahlen muss – nur aufgrund des Schwiegerkindeinkommens? Sehr geehrte Frau Teuchner, DAS ist die Realität beim Elternunterhalt! Weiter Infos dazu finden Sie in meiner Petition: www.forum-elternunterhalt.de. Bitte denken Sie auch daran bei der Pflegereform.
Mit freundlichen Grüßen
Marianne Fruhmann
Sehr geehrte Frau Fruhmann,
nochmals herzlichen Dank für Ihre Anregungen. Ihre Homepage habe ich bereits besucht und mich damit beschäftigt. Ihr Anliegen fällt allerdings nicht in den Arbeitsbereich des Gesundheitsausschusses. Ich kann somit nur indirekt zu einer Änderung der aktuellen Rechtslage beitragen. Den von Ihnen beschriebenen Fall werde ich aber im Hinterkopf behalten und mich bei Gelegenheit für Ihre Belange einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin,
Ihre Jella Teuchner