Frage an Jasmin Wahl-Schwentker von Anna F. bezüglich Familie
Mein Partner und ich sind ein hetero-sexuelles Paar. Wir sind nicht verheiratet und können keine eigenen Kinder bekommen. Wir haben gemeinsames Eigentum. Wir sind seit mehr als 10 Jahren ein Paar.
Das Problem liegt im Erbrecht. Natürlich möchten wir, wenn einer von uns stirbt, dass der andere die Anteile am Haus bekommt. Doch wir könne es nicht testamentarisch festhalten. Unsere Eltern bzw. Geschwister können wir vom Pflichtteil nicht ausklammern. Es sei denn, wir gründen eine Firma und lösen das Problem über diesen Umweg.
Hier sollte eine Gesetzesänderung her. Wie stehen sie dazu? Würden sie eine Änderung voran treiben?
Es kann nicht sein, dass uns der Staat in diesem Fall zur Ehe zwingt.
Sehr geehrte Frau Fürhölter,
pflichtteilsberechtigt sind Kinder und Eltern. In Ihrem Fall hätten also Ihre Eltern einen Anspruch auf einen Pflichtteil. Tatsächlich wird im Erbrecht hier nur den Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaften die Möglichkeit gegeben, einander zu begünstigen unter Ausschluss des Pflichtteils Dritter.
Ich halte das für sachgerecht. Art. 6 unseres Grundgesetztes stellt die Ehe unter besonderen Schutz. Mit Eheschluss sind die Ehepartner durch besondere Rechte und Pflichten miteinander verbunden. Deshalb würde ich mich für eine Gesetzesänderung in dem von Ihnen beschriebenen Fall nicht einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Jasmin Wahl-Schwentker