Wie stehen Sie zur Frage der (einrichtungsbezogenen) Impfpflich gegen SARS-CoV-2?
Sehr geehrter Herr Dahmen,
lassen Sie bitte den Menschen das Recht über Ihren eigenen Körper selbst zu entscheiden.
Diese Impfung bietet weder eine sterile Immunität, noch die anfangs gewollte Erreichung einer Herdenimmunität.
Statt dessen müssen viele Menschen unter teils massiven Nebenwirkungen dieser Impfung leiden (s. u.a. BKK-Bericht).
Ich bin keine militante Impfgegnerin, keine Querdenkerin, keine 'Schwurblerin' - nur eine wache Frau, die mitten im Leben steht.
Wird es, falls es zu einer Pflicht kommt, unbürokratische Unterstützung für Impfgeschädigte bzw. deren Familien von Seiten des Staates geben?
Ich freue mich auf Ihre Antwort und hoffe auf Ihre Vernunft
Anette W.
Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift. Leider schreiben Sie nicht, welchen Bericht Sie genau meinen. Ich gehe davon aus, dass Sie sich auf den BKK Bericht von der Provita beziehen. Bitte lesen Sie hierzu folgenden Artikel: https://www.br.de/nachrichten/wissen/bkk-verbreitet-irrefuehrende-zahlen-zu-impfnebenwirkungen,SyShuY4.
Der Erhalt der Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems und der gesellschaftlichen Freiheit sind legitime Ziele, zu deren Erreichung die Impfpflicht für alle Erwachsenen ein geeignetes Mittel darstellt. Richtig ist, dass die SARS-CoV-2-Schutzimpfung wie bei anderen Impfungen auch keine sterile Immunität bietet – also keinen hundertprozentigen Schutz vor einer Infektion und Erkrankung. Gleichwohl ist aber weiterhin davon auszugehen, dass Geimpfte sich mit geringerer Wahrscheinlichkeit anstecken und damit auch die Weitergabe zumindest gehemmt ist. Weiterhin hoch ist der Schutz nach vollständiger Immunisierung vor schweren Krankheitsverläufen, insbesondere solchen, die zu Krankenhauseinweisungen und Behandlungen auf Intensivstationen führen. Damit leistet jede Steigerung der Immunisierungsquote einen Beitrag zur Vorbeugung vor einer Überbelastung des Gesundheitssystems. Entsprechend ist die Impfpflicht geeignet, dieses Ziel zu erreichen. Zudem ist die Impfpflicht erforderlich, da es keine milderen, gleich geeigneten Mittel gibt. Weder eine „Durchseuchung mit Omikron“, noch die zur Verfügung stehenden Medikamente stellen geeignete Alternativen dar: Der Schutz nach einer Omikron Genesung ist nicht ausreichend, Medikamente können in spezifischen Einzelfällen Linderung bringen, sind allerdings zur massenhaften Anwendung ungeeignet. Zudem werden dabei ebenfalls Behandlungsressourcen im nennenswerten Umfang gebunden. Die Verhältnismäßigkeit des Gesetzes wird darüber hinaus dadurch gewahrt, dass sowohl eine Befristung als auch quartalsweise Evaluationen durch die Bundesregierung vorgesehen sind. Damit kann die Impfpflicht bereits früher enden, wenn die Notwendigkeit dafür nicht mehr gegeben ist.
Der Stand der medizinischen Wissenschaft ist dynamisch und neue Erkenntnisse kommen kontinuierlich hinzu. Auf dieser Basis können sich auch politische Entscheidungen im Laufe der Zeit ändern und Anpassungen müssen vorgenommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Janosch Dahmen