Foto Dr. Janosch Dahmen MdB
Janosch Dahmen
Bündnis 90/Die Grünen
55 %
72 / 131 Fragen beantwortet
Frage von Hansbernd S. •

Wie beurteilen Sie den unter "Ergänzungen" dargestellten Sachverhalt in puncto "Gleichbehandlung" und "Gerechtigkeit"?

Die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen ist 2022 wegen der Corona-Pandemie sehr angespannt.
Eigentlich müssten daher die Zusatzbeiträge steigen.
Für 2022 ist aber bestimmt worden, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,3 Prozent bleiben muss.
Ein höherer Bundeszuschuss ermöglicht das.
So steht es in §221a Abs. 3 SGB V, der mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung – Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) eingeführt worden ist.
Dies führt dazu, dass privat Krankenversicherte mit ihren Steuergeldern dazu beitragen, dass der für die Ermittlung des Beitragszuschusses wichtige durchschnittliche Zusatzbeitrag - und damit letztlich der Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung - NICHT erhöht wird.

Foto Dr. Janosch Dahmen MdB
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr S.,

bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. 

Pandemiebedingte Kosten in der gesundheitlichen Versorgung wie etwa Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser aufgrund ausgefallener Eingriffe sowie Kompensationen für weitere Leistungserbringer, Kosten für Tests und Impfungen, wurden aus Steuermitteln refinanziert. Es handelt sich um gesamtgesellschaftliche Aufgaben und soweit sie den Versicherten zugute kamen, haben gesetzlich und privat Versicherte gleichermaßen davon profitiert. 

Die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist strukturell bedingt. Eine der Ursachen für das steigende Defizit besteht darin, dass in wirtschaftlich guten Zeiten den gesetzlichen Krankenkassen zunehmend gesamtgesellschaftliche Aufgaben aufgebürdet wurden, die eigentlich aus Steuermitteln bezahlt werden müssten. Das betrifft insbesondere die Zahlung der Beiträge für Bürgergeldempfänger*innen, in der Pflegeversicherung auch die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, diese Kosten aus Steuern zu finanzieren. Der Bundeszuschuss, der die versicherungsfremden Leistungen finanziert, sollte dynamisiert werden. 

Diese Vereinbarungen wurden aufgrund des russischen Angriffskriegs und der daraus resultierenden Folgen wie Inflation und Konjunktureinbruch nicht so umgesetzt, wie es erforderlich wäre, um die gesetzliche Krankenversicherung nachhaltig und stabil zu finanzieren. Wir halten jedoch weiterhin eine angemessene Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben in der GKV für notwendig.  

 

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Janosch Dahmen

 

 

 

Was möchten Sie wissen von:
Foto Dr. Janosch Dahmen MdB
Janosch Dahmen
Bündnis 90/Die Grünen