Wer haftet für Impfschäden nach einer Impfung gegen SARS-Cov-2?
Unabhängig davon, mit welcher Inzidenz Impfschäden auftreten oder nicht, so ist doch der einzeln und explizit Betroffene m/w mit den Auswirkungen eines Impfschadens persönlich konfrontiert.
Bayern hat auch schon Impfschäden reguliert:
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/131163/Vier-Impfschaeden-durch-Coronaimpfung-bayernweit-anerkannt
https://www.merkur.de/bayern/impfstoff-moderna-biontech-astrazeneca-nebenwirkungen-impfschaeden-bayern-zahlen-zr-91254053.html
Die Impfstoffhersteller sind vertragsgemäß und durch die speziellen Zulassungsverfahren vor Regress in Haftungsfragen geschützt.
Darüberhinaus gilt eine Person erst nach Ablauf von 14 Tagen nach einer Impfung gegen SARS-Cov-2 als geimpft.
Zwischenfälle in den Tagen 1 bis 14 würden dann nach dieser Defintion als "nicht impfungsbezogen" gelten, was umgekehrt dem Geschädigten dann zusätzliche Beweislasten auferlegt und die Frage nach der Verhältnismäßigkeit einer Impfpflicht neu befeuert.
Sehr geehrter Herr B.,
hier finden Sie Informationen zu Ihrer Frage: https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk2021-1/dr__med__janosch_dahmen-11159
Mit freundlichen Grüßen
Janosch Dahmen