Foto Dr. Janosch Dahmen MdB
Janosch Dahmen
Bündnis 90/Die Grünen
53 %
72 / 137 Fragen beantwortet
Frage von Dieter B. •

Wer haftet für Impfschäden nach einer Impfung gegen SARS-Cov-2?

Unabhängig davon, mit welcher Inzidenz Impfschäden auftreten oder nicht, so ist doch der einzeln und explizit Betroffene m/w mit den Auswirkungen eines Impfschadens persönlich konfrontiert.
Bayern hat auch schon Impfschäden reguliert:
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/131163/Vier-Impfschaeden-durch-Coronaimpfung-bayernweit-anerkannt
https://www.merkur.de/bayern/impfstoff-moderna-biontech-astrazeneca-nebenwirkungen-impfschaeden-bayern-zahlen-zr-91254053.html
Die Impfstoffhersteller sind vertragsgemäß und durch die speziellen Zulassungsverfahren vor Regress in Haftungsfragen geschützt.
Darüberhinaus gilt eine Person erst nach Ablauf von 14 Tagen nach einer Impfung gegen SARS-Cov-2 als geimpft.
Zwischenfälle in den Tagen 1 bis 14 würden dann nach dieser Defintion als "nicht impfungsbezogen" gelten, was umgekehrt dem Geschädigten dann zusätzliche Beweislasten auferlegt und die Frage nach der Verhältnismäßigkeit einer Impfpflicht neu befeuert.

Foto Dr. Janosch Dahmen MdB
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr B.,

hier finden Sie Informationen zu Ihrer Frage: https://gruene-nrw.antragsgruen.de/ldk2021-1/dr__med__janosch_dahmen-11159

Mit freundlichen Grüßen

Janosch Dahmen

Was möchten Sie wissen von:
Foto Dr. Janosch Dahmen MdB
Janosch Dahmen
Bündnis 90/Die Grünen