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Janosch Dahmen
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Jürgen Z. •

Ist eine TRIAGE im Zusammenhang mit Corona unter Beachtung der Verfassungsgerichtsentscheidung 1 BvR 357/05 -, Rn. 1-156 vom 15.02.2006 verfassungskonform?

Sehr geehrter Herr Dahmen,
das RND berichtete am 17.November:
Für den Ernstfall, dass tatsächlich schwerwiegende Kapazitätsengpässe auf den Intensivstationen auftreten und triagiert werden muss, hat die DIVI, zusammen mit sieben weiteren Fachgesellschaften, im April vergangenen Jahres einen Leitfaden erstellt. Wichtigstes Kriterium der TRIAGE ist demnach die klinische Erfolgsaussicht.
Das heißt, es werden – wenn nicht anders vermeidbar – die Patientinnen und Patienten intensivmedizinisch priorisiert, die durch die Maßnahmen eine höhere Überlebenschance haben. Patientinnen und Patienten, bei denen es nur sehr geringe Aussichten gibt, dass sie überleben, werden nicht intensivmedizinisch behandelt. So könne eine Diskriminierung von Erkrankten aufgrund ihres Alters, einer Behinderung oder ihres sozialen Status vermieden werden, heißt es in der Divi-Leitlinie.
Wie stehen Sie und ihre Partei zu den TRIAGE-Absichten, insbesondere, da der Leitfaden intransparent und ohne Gesetz erstellt wurde

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Z.,

 

vielen Dank für Ihre Frage. Zunächst einmal hoffe ich, dass wir nicht in eine Situation kommen in der wir ein solches Gesetz anwenden müssen. Jedoch ist es wichtig, dass wir klare gesetzliche Regelungen finden. Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember dazu formuliert, dass es eine neue Regulierung braucht. Zurzeit wird an einem neuen Gesetzt gearbeitet, sodass es dann eine klare gesetzliche Regelung geben wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

Janosch Dahmen

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