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Janosch Dahmen
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Philipp H. •

Frage an Janosch Dahmen von Philipp H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dahmen,

herzlichen Dank für ihre Arbeit und ihr Engagement. Ich hätte eine Frage zum Thema doppelte Staatsbürgerschaft, speziell mit Bezug auf das Vereinigte Königreich:

Für deutsche Staatsbürger, die auch gleichzeitig die britische Staatsbürgerschaft annehmen wollen, ändert sich mit dem Brexit die bestehende Rechtslage: Wer bis zum Ende der Übergangszeit am 31.12.2020 im Vereinigten Königreich einen Antrag auf britische Staatsbürgerschaft stellt, kann auch in Zukunft beide Pässe führen (Brexit-Übergangsgesetz–BrexitÜG vom 27.03.2019, §3). Häufig ist diese Antragsstellung erst seit Mitte diesen Jahres möglich, da Antragssteller bereits mindestens 12 Monate über den neu eingeführten 'settled status' verfügen müssen.

- Gibt es für den Zeitraum ab dem 01.01.2021 eine entsprechende Regelung, die den Erwerb der britischen Staatsbürgerschaft zusätzlich zur deutschen erlaubt, bzw. gibt es hier entsprechende Pläne im Bundestag für eine weiterführende Regelung zum Erwerb der doppelten Staatsbürgerschaft nach dem Brexit?

- Ist eine explizite weiterführende Regelung für diese Fälle etwas, für das sich Sie oder die Grünen in dieser Legislaturperiode einsetzen werden?

Mit herzlichem Dank im Voraus und freundlichen Grüßen,
Philipp Heinrich

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Heinrich,

vielen Dank für Ihre Frage.
Das von Ihnen geschilderte Problem ist darauf zurückzuführen, dass im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht das Prinzip gilt, dass die doppelte Staatsangehörigkeit vermieden werden soll. Dieses Prinzip gilt nicht, wenn es um Staatsangehörigkeiten anderer EU-Länder geht. Mit Austritt Großbritanniens aus der EU ist daher grundsätzlich die doppelte Staatsangehörigkeit in Kombination mit einer deutschen Staatsangehörigkeit nicht mehr vorgesehen. In Einzelfällen kann eine sog. Beibehaltungsgenehmigung beantragt werden. Wann und wie das möglich ist wird auf der Seite des Bundesverwaltungsamt beantwortet.

Als grüne Bundestagsfraktion streben wir nach der großen Reform unter rot-grün im Jahr 2000 eine Weiterentwicklung des Staatsangehörigkeitsrechts an. Dazu hatten wir einen Antrag "20 Jahre modernes Staatsangehörigkeitsrecht - Das Fundament einer pluralen Gesellschaft erhalten und reformieren" (https://dserver.bundestag.de/btd/19/195/1919552.pdf) eingebracht, mit dem wir fordern, dass der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit aufgegeben wird. Diese Forderung ist auch in unserem Wahlprogramm enthalten (Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.gruene-bundestag.de/themen/integration-migration-flucht/deutschland-braucht-ein-modernes-staatsangehoerigkeitsrecht ).

Mit einer Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts in dieser Legislaturperiode ist leider nicht mehr zu rechnen. Ich kann Ihnen versichern, dass mir der Antrag meiner Fraktion sehr am Herzen liegt und ich mich auch mit Blick auf die kommenden Wahlen für ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht einsetzen werde.

Mit freundlichen Grüßen
Janosch Dahmen

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