Frage von Marcel H. • 28.08.2018

Antwort ausstehend von Janine Wissler Die Linke
Janine Wissler
(...) Leider ist das nicht in Erfahrung zu bringen, weil die Ausführungsbestimmungen zum Statut des Verdienstordens in Ziffer VIII ausdrücklich die Vertraulichkeit von Ordensangelegenheiten regelt. (...) Ich finde diese Regelungen kritikwürdig, das ganze Verfahren ist leider völlig intransparent. (...)