Wie stehen Sie zur Koalitionsvereinbarung zur Streichung der Steuerklassen 3 und 5 zugunsten von Steuerklasse 4 plus Faktor / Seite 91 und 92?
Das Thema Gleichstellung findet sich im Koalitionsvertrag auf Seite 91 und 92.
Hier wird die Steuergerechtigkeit, die unterjährig durch die Einteilung in 3 und 5 aus dem Gleichgewicht kommt, angesprochen. Durch die ersatzlose Streichung zugunsten der Steuerklasse 4 plus Faktor würde eine Steuergerechtigkeit innerhalb des Jahres eintreten.
Weitere Faktoren, die nicht nur den monetären Bereich betreffen, wie soziale Gerechtigkeit oder auch das Wissen der Ehepartner untereinander über Löhne usw., spielen ebenso eine wichtige Rolle.
Bisher habe ich noch keine Lesung zum Thema wahrgenommen, und die Zeit drängt.
Sehr geehrte Frau N.
DIE LINKE kritisiert seit jeher die im bisherigen Steuerrecht angelegten Privilegien für Alleinverdiener-Ehen oder solche, wo die Ehepartner sehr ungleich (zumeist zuungunsten der Frauen) verdienen. Das schließt neben dem Ehegatten-Splitting auch die Steuerklassen 5 und 3 ein. Beide Instrumente setzen starke Anreize, dass neben einem bereits verdienenden Ehepartner der andere Ehepartner keine regulär sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmt oder diese Beschäftigung auf niedrigem und prekären Niveau bleibt. Dieser Fehlanreiz gilt insbesondere dann, wenn Frauen nach einer Kinderpause wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen.
Die LINKE fordert daher die Abschaffung des Ehegattensplittings bei gleichzeitigem Ersatz durch einen übertragbaren Freibetrag zwischen den Ehegatten und die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5. Flankieren wollen wir dies aber natürlich durch eine deutliche Steuerentlastung für Menschen mit niedrigen- und mittleren Einkommen. Durch diese flankierenden Maßnahmen haben Familien und Paare mit niedrigen und mittleren Einkommen auch ohne Ehegattensplitting und ohne Steuerklasse 3 und 5 kurzfristig mehr Geld in der Tasche.
Einen Überblick über das Steuerkonzept der LINKE finden Sie unter https://www.die-linke.de/themen/steuern/gerechte-einkommensteuern/
Mit Datum vom 10.7.2024 hat das Bundesfinanzministerium nun endlich einen Referentenentwurf für das schon länger angekündigte Jahressteuergesetz II 2024 vorgelegt, der u.a. die Abschaffung der Steuerklassen 5 und 3 enthält, aber damit keineswegs das Ehegattensplitting abschafft. Dem Bundestag liegt noch kein Zeitplan vor, wann die Bundesregierung den Gesetzentwurf im Kabinett beschließen und an den Bundestag überweisen will. Erst danach können die parlamentarischen Beratungen darüber beginnen,
mit freundlichen Grüßen
Janine Wissler, MdB