Jan Zimmermann
NPD
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Frage von Christoph B. •

Frage an Jan Zimmermann von Christoph B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Zimmermann,

noch immer werden eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner in vielen Rechtsbereichen diskriminiert: Die Pflichten wurden von der Politik umgesetzt, auf gleiche Rechte warten eingetragene Lebenspartner noch immer. Im Sozialrecht werden Lebenspartner beispielsweise voll in die Pflicht genommen, im Steuerrecht dagegen wie Fremde behandelt. Das ist unsinnig und ungerecht.
Bei vielen Politikern heißt es, niemand werde diskriminiert, das Thema interessiere niemanden mehr! Das Gegenteil ist jedoch der Fall.

Wie stehen Sie persönlich zu einer Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsgesetzes und zu einem neuen Anlauf beim Ergänzungsgesetz, damit die derzeitige Schieflage endlich beseitigt wird?

Antwort von
NPD

Sehr geehrter Herr Bange,

wie Sie sich sicher schon gedacht haben, lehne ich als Nationaldemokrat das Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft, insbesondere die Stiefkindadopition, ab.

Für mich ist und bleibt die Keimzelle einer gesunden und überlebensfähigen Gemeinschaft die Familie, und darunter verstehe ich, ebenso wie die Mehrheit der Menschen in diesem Land: Mann, Frau und Kinder.

Daß diese Lebensform in Deutschland grundgesetzlich geschützt ist, hat ihren guten Grund. Die Familie ist, anders als die homosexuelle Lebenspartnerschaft, nicht auf individuelle Selbstverwirklichung ausgerichtet, sondern erfüllt in unserer Gesellschaft eine unersetzliche Funktion. Da Homosexuelle nach dem Willen der Natur keine Kinder zeugen können, erfüllen sie diese Funktion nun einmal nicht. Deshalb können sie auch keine gesetzlichen Privilegien gegenüber anderen nichtehelichen Lebensformen beanspruchen.

Das Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft dient nicht unserem Volk, sondern mal wieder nur einer kleinen Minderheit. Es wurde einst von Volker Beck (Die Grünen), ehemaliger Sprecher des LSVD, einer Lobby-Organisation der Schwulen und Lesben in Deutschland, initiiert. Zwar stellt dieses Gesetz die homosexuelle Lebenspartnerschaft nicht direkt der Ehe gleich, es erfolgt aber eine weitgehende Annäherung. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits eine Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften mit der Ehe in Aussicht gestellt, sofern in der Bevölkerung ein entsprechender "Bewußtseinswandel" eingetreten sein wird. Auf diesen Bewußtseinswandel wird mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz eindeutig hingearbeitet. Dann stehen Ehe und Familie, wie wir sie kennen, generell zur Disposition.

Die NPD macht keine Minderheitenpolitik. Wir stehen als einzige Partei glaubhaft für die Förderung der deutschen Familie, da diese als Trägerin des biologischen, sprachlichen und kulturellen Erbes durch nichts ersetzt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen,
Jan Zimmermann