Frage an Jan Timke von Gert F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo
Würden Sie sich für eine Bundesweite Volksbefragung einsetzen, die Bindende Wirkung hat.
Allerdings unter Expliziter Ausschließung der Todesstrafe.
Gert Fiedler
Sehr geehrter Herr Fiedler,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.
Wir BÜRGER IN WUT sprechen uns für Volkentscheide und Referenden zu politischen Sachfragen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene aus, wenn das mindestens fünf Prozent der Wahlberechtigten in einem Volksbegehren befürworten.
Obligatorisch sollen Volksabstimmungen immer dann sein, wenn der Deutsche Bundestag das Grundgesetz nach Art. 79 GG ändern will oder wichtige Hoheitsrechte Deutschlands nach Art. 23 und Art. 24 GG an supranationale Organisationen wie die Europäische Union (EU) abgetreten werden sollen.
Grundsätzlich darf es für Volksentscheide keine Tabuthemen geben, sofern nicht der Kernbestand des Grundgesetzes (Art. 1 und 20 GG) bzw. einer Landesverfassung in Frage gestellt oder wesentlich in die Finanzverfassung eingegriffen wird (Haushaltsvorbehalt). Sofern das Ergebnis einer Volksabstimmung auf Bundesebene im Widerspruch zu einem völ-kerrechtlichen Vertrag steht, dem Deutschland beigetreten ist, hat die Bundesregierung Verhandlungen mit den anderen Signatarstaaten aufzunehmen, um eine Novellierung der Vereinbarung zu erreichen. Führen diese Bemühungen zu keinem Ergebnis, muss der Vertrag von Deutschland einseitig aufgekündigt werden.
Die Einführung der Todesstrafe, die von BÜRGER IN WUT übrigens klar abgelehnt wird, ist aus unserer Sicht mit Art. 1 GG (Schutz der Menschenwürde) nicht zu vereinbaren und kann deshalb nach unseren oben skizzierten Vorgaben nicht Gegenstand einer bundesweiten Volksabstimmung sein.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Timke