Eine Partei kann durch das Bundesverfassungsgericht nur dann verboten werden, wenn sie vielmehr planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen will.
meiner Kenntnis nach hat die Landtagsverwaltung die Fragen eines Reporters bzgl. der Auskunft über die öffentlichen Termine der Landtagspräsidentin und der LandtagsvizepräsidentInnen beantwortet. Ich kann nicht beurteilen, warum es anderslautende Meldungen gibt.
zunächst möchte ich festhalten, dass die Ausweitung der Landtagsvizepräsidentinnen und Landtagsvizepräsidenten auf 5 Personen keine „Aktion der neuen Landesregierung“ war, sondern ein politischer Beschluss aller demokratischer Parteien im Niedersächsischen Landtag. Auch ist es nicht richtig, dass die Landtagsverwaltung entsprechende Auskünfte verweigert hat. Dies bitte ich zur Kenntnis zu nehmen.
Mit einer Verschärfung des Waffenrechts wollen wir in erster Linie dafür sorgen, dass Waffen und Munition nicht unkontrolliert in die Hände extremistischer Personen gelangen
Wenn es keine Anhaltspunkte für Gewaltbereitschaft gibt, begründet beispielsweise die Einstufung als Reichsbürger oder Rechtsextremist leider noch keine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit