Frage von Laura W. • 10.01.2024
Antwort ausstehend von Jan Plobner SPD
Wir haben im parlamentarischen Verfahren sichergestellt, dass auch Menschen mit Betreuungsbedarf ihren Personen-stand und Vornamen künftig selbstbestimmt ändern können.
Die Datenübermittlung an Sicherheitsbehörden ist durch Verhandlungen innerhalb des parlamentarischen Gesetzgebungsprozesses kein Bestandteil des Gesetzes mehr. Der entsprechende Paragraph wurde gestrichen.
Die Weitergabe der persönlichen Daten konnte erfreulicherweise vor Verabschiedung noch aus dem Gesetz gestrichen werden.