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Jan-Philipp Beck
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Frage von Bernd M. •

Erfolgen Anpassungen des kinderbezogenen Familienzuschlags aufgrund der Bürgergeld-Anpassungen zum 01.01.2024? Bzw. setzen Sie sich für eine angemessene Alimentation von Beamten mit Kindern ein?

Ich bin alleinerziehender Vater (Beamter) von 3 Kindern (3, 5 und 8 Jahre). Zum 01.01.2024 erhält eine vergleichbare Person, die Bürgergeld bezieht, 181 Euro mehr im Monat. Nach dem erzielten Tarifabschluss werden frühstens im November 2024 die Besoldungen erhöht, sofern eine zeitgleiche Übertragung auf die Beamten erfolgt. Die Inflationsausgleichsprämie stellt dem Grunde nach keine Lohnerhöhung dar und somit würde meine Arbeitsleistung gegenüber dem Bürgergeldempfänger weniger Wert werden, sofern keine entsprechende Anpassung der Besoldung erfolgt. Man muss hierbei anmerken, dass in der Inflationsausgleichsprämie eine Berücksichtigung von Kindern nicht vorgesehen ist (die 3.000 Euro sind unabhängig davon, ob Kinder vorhanden sind). Meines Erachtens widerspricht die derzeitige Regelung einer angemessenen Alimentation.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.

ich bedanke mich für Ihre Anfrage und bitte um Verständnis für die verzögerte Beantwortung. Demnach soll der Familienergänzungszuschlag rückwirkend ab dem 1. Januar 2023 gewährt werden. Die konkrete Ausgestaltung jedoch, die im Rahmen einer Verordnung geregelt wird, befindet sich aktuell noch in den zuständigen Ministerien in der entsprechenden Abstimmung. Ich hoffe, dass es diesbezüglich in Kürze neue Nachrichten geben wird.

Mit freundlichen Grüßen

Jan-Philipp Beck

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