
(...) In der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung wird geregelt, welche Maschinen und welche Geräte an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten im Freien eingesetzt werden dürfen. (...) Das bedeutet für Ihren Kleingartenverein, dass Sie das gesetzliche Schutzminimum nicht unterschreiten dürfen. Es steht Ihnen aber frei, das Schutzniveau durch eine Vereinbarung anzuheben und beispielsweise innerhalb Ihrer Kleingärtnersiedlung längere Ruhezeiten zu vereinbaren. (...)