Frage an Jan Ernest Rassek von Beatrice K. bezüglich Familie
Themen:
* Gleichgeschlechtliche Familien anerkennen
* Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften vollenden
Sehr geehrte Frau Kressel,
wir (meine Freundin und ich) möchten im Steuerrecht auf absehbare Zeit nicht mehr wie Fremde behandelt werden, so wie wir im Sozialrecht ja bereits voll in die Pflicht genommen werden. Auch im Beamtenrecht wünschen wir uns eine baldige Anerkennung. Ebenfalls nicht nachvollziehbar ist für uns, dass unser Wunsch nach "Verpartnerung" nicht gleichrangig dem Wunsch nach "Heirat" von einem Mann und einer Frau sein soll. Wieso müssen wir zu einer Stabstelle im Landratsamt, während Mann und Frau im Rathaus heiraten können?
Verfassungsrechtlich (2002) spricht nichts dagegen, die eingetragene Lebenspartnerschaft rechtlich der Ehe gleichzustellen.
Wie stehen Sie zu den obigen Themen und welche Richtung verfolgt ihre Partei dies bzgl.?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichem Gruß,
Beatrice Kramer
Sehr geehrte Frau Kramer,
nach meiner Meinung stehen Rechte und Pflichten der eingetragenen Lebenspartner nach dem jetzt geltenden Lebenspartnerschaftsgesetz in einem unausgeglichenen Verhältnis. Die FDP hat deshalb im Bundestag einen Entwurf zur Änderung, das sog. Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetz vom 11.2.2004 eingebracht, das zum Abbau von Diskriminierungen gleichgeschlechtlicher Partner dringend erforderlich ist. Der Entwurf sieht genau die von Ihnen angesprochenen erforderlichen Änderungen , so zB eine einheitliche Behördenzuständigkeit, ein einheitliches Adoptionsrecht und die Gleichstellungsregelungen im Sozialhilfe- Einkommenssteuer- und Erbschaftsrecht vor.
Dieser Entwurf muss endlich Gesetz werden!
Mit freundlichen Grüßen,
Jan Rassek