Wann wird die Altersvorsorge endlich umfassend neu geregelt?
In der heutigen Zeit steht die AV meiner Ansicht nach in Konkurrenz mit anderen Anlageformen. Es z.B. interessant zu wissen, dass Veräußerungsgewinne bei Grundstücken und Immobilien nach 10 Jahren Haltefrist steuerfrei sind, während die bAV/pAV in der Auszahlungphase voll versteuert werden muss. Meiner Auffassung nach hat hier der Gesetzgeber Möglichkeiten geschaffen, die insbesondere von Vermögenden zur Steuervermeidung genutzt werden, während die Altersvorsorge breiter Massen trotz des regelmäßigen Absenken der Rentenniveaus bei Vorsorge (pAV/bAV) kaum entlastet werden.
Bei den gesetzlichen Regelungen zu Lebensversicherungen kann ein nicht voreingenommener Beobachter zum Schluss kommen, dass der Gesetzgeber oft die Interessen der Versicherungswirtschaft (und deren Eigentümern und Aktionären) im Blick hat und die Belange der Versicherten zweitrangig sind. Dies ist z.B. an der Neuregelung der Überschußbeteiligung durch das Lebensversicherungsreformgesetz von 2014 zu sehen.
Für eine stabile Rente und ein gutes Leben im Alter ist ein Kernanliegen dieser Wahlperiode die gesetzliche Rentenversicherung zu stärken. Doch um der Herausforderung des demographischen Wandels zu begegnen, braucht es auch die ergänzende Betriebsrente und private Altersvorsorge.
Die gesetzliche Rentenversicherung wird die zentrale finanzielle Absicherung im Alter bleiben. Deswegen muss diese gestärkt, zukunftsfest und generationengerecht gemacht werden. Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien beschlossen, dass das Mindestrentenniveau bei 48 Prozent des Einkommens bleiben wird und der Beitragssatz nicht über 20 Prozent liegen darf. Außerdem wird das gesetzliche Renteneintrittsalter nicht angehoben. Um diese Ziele zu erreichen, muss die umlagefinanzierte Rente gestärkt werden. Wir werden einen zusätzlichen Kapitalstock von 10 Milliarden aus dem Bundeshaushalt zuführen und den Kreis derjenigen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, erweitern.
Trotzdem gehören zur Altersvorsorge auch private und betriebliche Modelle. Bei der betrieblichen Altersvorsorge wird es größere Spielräume geben, indem Anlagen mit höheren Renditen erlaubt werden. Die private Altersvorsorge wird in den nächsten vier Jahren grundlegend reformiert. Dafür wird unter anderem geprüft, ob ein öffentlich verantworteter Fonds sowie die Anerkennung privater Anlagen mit höheren Renditen möglich sind. Auch untere Einkommensgruppen sollen die Möglichkeit haben diese Produkte in Anspruch zu nehmen.