
(...) Aus diesem Grund halte ich auch das Vorgehen der Europäischen Kommission gegenüber Polen für richtig, die im Dezember 2017 erstmals Artikel 7(1), den so genannten EU-Rechtsstaatsmechanismus, zur Anwendung gebracht hat. Wenn die polnische Regierung die Bedenken nicht ausgeräumt, könnten im letzten Schritt Sanktionen, wie z.B. Stimmrechtsentzug, verhängt werden. Dies würde jedoch die Einstimmigkeit unter den restlichen Mitgliedstaaten erfordern. (...)