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Frage von Simon W. •

Frage an Jakob von Weizsäcker von Simon W. bezüglich Europapolitik und Europäische Union

Sehr geehrter Herr Weizsäcker,

als junger Erwachsener, der täglich viel Zeit mit sozialen Medien verbringt und dort gerne Inhalte mit anderen teilt und sich darüber mit ihnen austauscht, machen mir die kürzlich vorgeschlagenen Artikel 11 und insbesondere Artikel 13 große Sorgen. Diese versuchen, soweit ich und viele andere das sehen, unter dem Deckmäntelchen des "Urheberrechtsschutzes" Upload-Filter in soziale Medien einzuführen bzw. auszuweiten um so eventuell das freie Internet, wie wir es kennen, zu zensieren. Nun würde mich interessieren:

Was halten sie von den beiden Artikeln? Sind sie der Meinung, dass hier tatsächlich den Urhebern, insbesonderen jungen und aufstrebendem Künstlern, geholfen wird und ihre Inhalte geschützt werden oder denken sie eher, dass hier unterschwellig versucht wird, automatisierte Zensur-Werkzeuge in soziale Medien einzuführen, um so evtl. bestimmte Gruppen und Meinungen zu unterdrücken?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
S. W.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Weiler,

vielen Dank für Ihre Frage zum laufenden Gesetzgebungsverfahren "Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt"! Hierzu möchte ich vorab feststellen, dass nach meiner Überzeugung die großen Internetplattformen endlich einen substanziellen Beitrag zur Refinanzierung des Content leisten müssen und dass wir hierzu einen belastbare europäische Regelung benötigen.
Gesprächsbedarf sehe ich hingegen bei der Frage der Proportionalität der bisher vorgesehen Regelung jenseits der riesigen Internetgiganten. Im Bereich der Bankenregulierung, in dem ich seit Jahren tätig bin, ist eine solche Proportionalität eine Selbstverständlichkeit: Die größten systemrelevanten Banken und die Sparkasse um die Ecke werden regulatorisch eben nicht über einen Kamm geschoren. Da ich im Bericht des geschätzten Kollegen Axel Voss diese Proportionalität und ein entsprechendes Ausbalancieren mit zentralen netzpolitischen Zielen beispielsweise im Artikel 13 vermisse, plädiere ich für eine entsprechende Anpassung des Berichts, bevor das Parlament in den Trilog einsteigt. Deshalb habe ich am 5. Juli gegen die Erteilung des Trilogmandats und damit gegen den Voss-Bericht in seiner jetzigen Form abgestimmt.
In der Hoffnung, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Jakob Weizsäcker