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Jakob von Weizsäcker
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Frage von wolfgang h. •

Frage an Jakob von Weizsäcker von wolfgang h. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Jakob von Weizsäcker,

ich habe die Frage in der Kategorie "Internationales" eingestellt.
Sie könnte aber auch in viele andere Kategorien eingestellt werden, da die Auswirkungen viele Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens betreffen werden.

Am 29. Mai finden die nächsten EU-Wahlen statt.

Die Frage: Mich würde jetzt schon Ihre Haltung zu JEFTA interessieren.

Falls Sie Informationsbedarf zu JEFTA haben, habe ich zwei DIN A4 Seiten einer Studie zum Thema beigelegt:
https://blog.campact.de/wp-content/uploads/2018/10/Zusammenfassung-Studie-JEFTA.pdf

Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Harr

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Harr,
vielen Dank für Ihre Zuschrift. Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan, JEFTA, wurde am 12. Dezember 2018 vom Europäischen Parlament beschlossen. Auch ich habe dem Abkommen zugestimmt, weil aus meiner Sicht starke wirtschaftliche und politische Gründe dafür sprechen: Wirtschaftlich wird die Vertiefung des Handels mit Japan, immerhin der drittgrößten Volkswirtschaft der Welt nach den USA und China, insgesamt positive Auswirkungen haben. Politisch ist das Abkommen ein Bekenntnis zu einem geordneten und regelbasierten Miteinander auf der Welt. Angesichts des derzeit zunehmenden Nationalismus und Protektionismus ist das leider keine Selbstverständlichkeit mehr.

Im Gegensatz zu manchen Mutmaßungen wird durch JEFTA keine Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge - etwa der Wasserversorgung - erzwungen. Allerdings werden einige Dienstleistungsbereiche, die in der EU für private Anbieter geöffnet sind, auch für japanische Anbieter geöffnet. Die Verhandlungsführer der EU haben aber eine horizontale Ausnahme für Dienstleistungen der Daseinsvorsorge durchgesetzt. Welche Bereiche der Daseinsvorsorge öffentlich bleiben oder privatisiert werden sollen, wird weiterhin in jedem EU-Mitgliedstaat einzeln entschieden.
Auch werden durch JEFTA keine Klagen von Investoren gegen EU Staaten vor privaten Schiedsgerichten möglich.

Ich hoffen, dass ich mit diesen Ausführungen Ihre Fragen beantworten konnte, möchte mich für Ihr handelspolitisches Engagement bedanken und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Jakob Weizsäcker