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Jakob von Weizsäcker
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Frage von Rafaela A. •

Frage an Jakob von Weizsäcker von Rafaela A. bezüglich Wirtschaft

Am 5.November stimmte der EU-Handelsausschuss für JEFTA, den Handelspakt zwischen EU und Japan. Die Vorlage wird im Dezember dem ganzen EU-Parlament zur Abstimmung vorgelegt.
JEFTA soll als s. g. EU-only-Abkommen OHNE Beteiligung nationaler Parlamente verabschiedet werden und für die Bundesrepublik Deutschland verbindlich sein. JEFTA verstößt in mehrfacher Hinsicht sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen EU-Recht und Völkerrecht.
Informieren können Sie sich bei:
https://blog.campact.de/wp-content/uploads/2018/10/Zusammenfassung-Studie-JEFTA.pdf.
We ist Ihre Meinung zu JEFTA und den anderen Freihandelsabkommen , die durch anonyme Schiedsgerichte die Macht der Politiker aushebeln?

Freundliche Grüße
Rafaela Allgöwer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Allgöwer,

vielen Dank für Ihre Zuschrift. Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan, JEFTA, wurde am 12. Dezember 2018 vom Europäischen Parlament beschlossen. Auch ich habe dem Abkommen zugestimmt, weil aus meiner Sicht starke wirtschaftliche und politische Gründe dafür sprechen: Wirtschaftlich wird die Vertiefung des Handels mit Japan, immerhin der drittgrößten Volkswirtschaft der Welt nach den USA und China, insgesamt positive Auswirkungen haben. Politisch ist das Abkommen ein Bekenntnis zu einem geordneten und regelbasierten Miteinander auf der Welt. Angesichts des derzeit zunehmenden Nationalismus und Protektionismus ist das leider keine Selbstverständlichkeit mehr.

Im Gegensatz zu manchen Mutmaßungen wird durch JEFTA keine Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge - etwa der Wasserversorgung - erzwungen. Allerdings werden einige Dienstleistungsbereiche, die in der EU für private Anbieter geöffnet sind, auch für japanische Anbieter geöffnet. Die Verhandlungsführer der EU haben aber eine horizontale Ausnahme für Dienstleistungen der Daseinsvorsorge durchgesetzt. Welche Bereiche der Daseinsvorsorge öffentlich bleiben oder privatisiert werden sollen, wird weiterhin in jedem EU-Mitgliedstaat einzeln entschieden.

Auch werden durch JEFTA keine Klagen von Investoren gegen EU Staaten vor privaten Schiedsgerichten möglich.

Ich hoffen, dass ich mit diesen Ausführungen Ihre Fragen beantworten konnte, möchte mich für Ihr handelspolitisches Engagement bedanken und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Jakob Weizsäcker