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Ivo Teichmann
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Frage von Marcus S. •

Frage an Ivo Teichmann von Marcus S. bezüglich Gesundheit

Hallo Herr Teichmann!

Ich hätte eine Frage zum Thema Haftung bei Coronaimpfungen und denke, dass die AfD die einzige Partei ist, der ich hierzu eine Antwort zutraue.
Uns wird ja vom ÖR vorgebetet, das die Haftungsfrage bei Impfnebenwirkungen geklärt ist und auf Herstellerseite liegen, obgleich die Beschaffungsverträge der EU hierzu recht - vorsichtig ausgedrückt - für eine Demokratie intransparent waren.

Durch die anerkannten und teilweise drastischen Impfnebenwirkungen bei Astra Zeneca hatten wir jetzt mehrere auch offiziell bestätigte Fälle von Impfschädigungen.

Meine Frage wäre, ob sie wissen, welche Unterstützung diese "Impfopfer" oder ihre Angehörigen/Hinterbliebenen erhalten haben und von wem.

Ich habe über diesen für mich und meinen Kindern wichtigen Punkt in all der Pro Impfwerbung leider nichts vernommen.

Vielen Dank!

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Antwort von
Bündnis Deutschland

Sehr geehrter Herr Sperling,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die von Ihnen angesprochenen Haftungsfrage beschäftigt viele Bürger. Wenn von den Impfärzten und im Beipackzettel des Herstellers richtig über die jetzt bekannten Risiken aufgeklärt wird, und der Patient auf dieser Basis seine Einwilligung erklärt, fallen viele Ansprüche der Geimpften weg. Aber: Trotz Einwilligung bleiben die Geimpften nicht völlig schutzlos, denn sie können bei einem Impfschaden einen Versorgungsanspruch gegen den Staat haben.

Wichtig ist, dass man bei dieser Frage unterschiedliche Haftungsansprüche auseinanderhält. Wenn Ärzte schuldhaft etwas falsch gemacht haben, haften sie grundsätzlich für einen möglichen Schaden Wenn über die bekannten Nebenwirkungen und möglichen Schäden richtig aufgeklärt wurde und der Patient einwilligt, dann entfällt wohl die Haftung des Arztes. 

Zweiter Ansprechpartner nach einem Impfschaden kann der Hersteller des Impfstoffes sein, also beispielsweise AstraZeneca. Immer wieder liest man, die EU und AstraZeneca hätten eine Haftung des Herstellers im Vertrag ausgeschlossen. Das trifft es nicht richtig. Im Vertrag ist nämlich sinngemäß geregelt: Wenn der Hersteller für einen Schaden aufkommen muss, dann übernimmt der jeweilige Mitgliedsstaat diesen Impfschaden. 

Konkrete, rechtskräftig vollzogene Haftungsfälle sind mir aktuell aus meinem Wahlkreis Sächsische Schweiz nicht bekannt. Diese Auskunft ersetzt bei Bedarf nicht die Beratung durch einen Fachanwalt, soll Ihnen jedoch als Orientierung dienen.

Mit freundlichen Grüßen

 Ivo Teichmann