Frage an Ivo Teichmann von Reiner G. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr MdL Ivo Teichmann,
bei der Bewertung einiger Betriebskostenabrechnungen wurden erhebliche Unterschiede bei gleichen Abrechungspositionen festgestellt.
Unter dem Link:
https://www.welt.de/regionales/hamburg/article203084190/Mieterverein-warnt-vor-falschen-Betriebskosten
ist zu finden, dass ca. 50 % der Abrechnungen fehlerhaft sind.
Es steht die Behauptung im Raum, dass Vermieter keine Schuld hätten, wenn sie fehlerhafte oder gar falsche Abrechnungen ausstellen würden bzw.lassen.
Den Vermietern wird, vom Gesetzgeber eingeräumt, dass die Fülle von Vorschriften zu kompliziert wäre !
Die Mieter müssten ihren Verdacht beweisen und auf Abstellung drängen.
Wie ist diese Angelegenheit geregelt, wenn der Mieter ALG II-, Wohngeldempfänger ist, oder sonstige Zuschüsse vom Sozialamt bzw. Jobcenter bekommt ?
Das BGH-Urteil www.mietrecht-reform.de › rechtsprechung › bgh-entscheidet-beweisl..., verlangt vom Ver-mieter, den Nachweis, der Ornungsmässigkeit !
Was halten Sie von der Idee, die BK-Abrechnungen für die Empänger von staatlichen Leistungen, die Überprüfung auf Fehlerfreiheit, den Einrichtungen der Kreise und kreisfreien Städen übernommen werden sollte ?
Dass die Bürger, welche die Leistungen beziehen, sich noch Ärger aufbürden sollen oder finanzielle Nachteile, durch den Vermieter bekommen könnten, macht wenig Hoffnung, dass so der Steuerzahler entlastet werden wird.
Für den sparsamen Einsatz, von Haushaltsmitteln, sind doch die Verwaltungen geeigneter ? Oder liege ich falsch ?
Vielen Dank für Ihre aufklärende Antworten.
Mit freundlichen Grüssen
Reiner Gelfort
mieter
Meine Frage ist Folgende : Ist ein Bezieher von ALG 2
Sehr geehrter Herr G.,vielen Dank für Ihre Anfrage.Dass ca. 50 % der Abrechnungen in Sachsen fehlerhaft sein sollen, bestreite ich, da es dafür keine Beweise gibt.Zunächst ist jeder Vermieter und Mieter für die rechtmäßige Abrechnung eigenverantwortlich und kann sich bei Bedarf bei den jeweiligen Interessenvertretungen beraten lassen. Eine generelle Verlagerung der Prüfung auf die Verwaltung, welche erheblichen Aufwand und Kosten verursachen würde, halte ich für nicht sinnvoll. Im begründeten Einzelfall wird auch heute schon nachgeprüft. Freundliche Grüße Ivo Teichmann Es steht die Behauptung im Raum, dass Vermieter keine Schuld hätten, wenn sie fehlerhafte oder gar falsche Abrechnungen ausstellen würden bzw.lassen.