Setzen Sie sich für eine gesetzliche Forderung von Bio als Mindeststandard für tierische Produkte in der Verpflegung an Schulen, Kitas und Universitäten ein? Wenn ja: Was tun Sie dafür?
Sehr geehrte Frau Mackensen-Geis,
in der Ernährungsstrategie der Bundesregierung wurde das Ziel gesetzt, dass im Außer-Haus-Verkauf (AHV) der Anteil der Produkte aus zertifiziert ökologischer Landwirtschaft bis 2030 erhöht werden soll.
Dieses Ziel begrüße ich grundsätzliche, jedoch bin ich der Meinung, dass insbesondere für tierische Produkte Bio der Mindeststandard sein sollte. Ein solcher Mindeststandard würde meiner Ansicht nach gewährleisten, dass bei dem Konsum tierischer Produkte, dies unter höheren ethischen Standards zum Wohle des Tierschutzes geschieht.
Setzen Sie sich für eine gesetzliche Forderung von Bio als Mindeststandard für tierische Produkte in der Verpflegung an Schulen, Kitas und Universitäten ein?
Wenn ja: Was tun Sie dafür?
Diese Anfrage stelle ich sowohl als Privatperson als auch als Vertreter*in des studentischen Netzwerkes sneep e. V.
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre wichtige Frage zur Förderung ökologischer Landwirtschaft in der Verpflegung an Schulen, Kitas und Universitäten.
Als stellvertretende Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion für Ernährung und Landwirtschaft setze ich mich ausdrücklich für eine Erhöhung des Anteils von Bio-Produkten in der Gemeinschaftsverpflegung ein. Der Ökologische Landbau ist ein wesentliches Element der zukunftsfähigen Landwirtschaft, denn er bietet eine Vielzahl an Lösungen für bestehende Klima- und Umweltprobleme. Als SPD bekennen wir ums zum 30 Prozent Bio-Ziel. Mit der Bio-Strategie wollen wir die geeigneten Rahmenbedingungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette schaffen. Für einen erfolgreichen Ausbau des Ökologischen Landbaus ist es wichtig, dass ein gleichwertiges Wachstum von Angebot und Nachfrage (30 Prozent Bio auf den Feldern und auf dem Teller) geschaffen wird.
Um die Nachfrage für Bio anzukurbeln hat die Außer-Haus-Verpflegung (Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung) ein riesiges Potential, denn täglich essen über sechs Millionen Menschen in Deutschland außer Haus. Wir haben im letzten Jahr die Bio-Außer-Haus-Verpflegung vereinfacht und erstmals national festgelegt. Mit der Zertifizierung und der Kennzeichnung von Bio-Anteilen sowie einem neuen Logo, stärken wir Bio in der Außer-Haus-Verpflegung. Wir unterstützen Großküchen durch die Übernahme der Beratungskosten bei der Umstellung auf den Einsatz von mehr Bio-Lebensmitteln und deren Kennzeichnung. Als Bund sollten wir hier mit gutem Beispiel vorangehen: Dazu zählt zum Beispiel das Kantinenangebot in Ministerien aber auch im Bundestag.
Die Verantwortung für die Gemeinschaftsverpflegung in Schulen und Kindergärten liegt aufgrund der föderalen Zuständigkeit der Bildungs- und Kulturpolitik bei den einzelnen Bundesländern (kann ggf. an die Kommunen übertragen werden). Die Landesregierungen entscheiden über rechtliche Rahmenbedingungen (bspw. freiwillige oder verpflichtende Qualitätsstandards) und der Schulträger entscheidet durch Ausschreibung und Verträgen mit den Caterern über die Qualität, den Preis und das Verpflegungssystem. Die Bundesregierung setzt hingegen die Qualitätsstandards und fördert die Vernetzungsstellen der Länder.
Für mich ist die Gemeinschaftsverpflegung ein wichtiger Hebel, um die Ernährungsarmut bei Kindern effektiv zu bekämpfen. Denn eine ausgewogene Ernährung ist die Basis für Gesundheit und Chancengleichheit, und damit eine soziale Frage. Wir setzen uns weiterhin für eine kostenlose und den DGE-Standards entsprechende gesunde und nachhaltige Kita- und Schulverpflegung ein. Hier spielt für uns natürlich „Bio“ und „Regional“ eine wichtige Rolle. Mit der Initiative „BioBitte – Mehr Bio in öffentlichen Küchen“ werden wir durch die geeigneten Rahmenbedingungen für die Verwaltungen, das Vergabewesen und den Küchenleitungen den Bio-Anteil in öffentlichen Küchen ausbauen.
Die Ökologische Tierhaltung verbindet wichtige positive Effekte im Bereich Tierschutz, Artenvielfalt und Klimaschutz. Um die gesamte Tierhaltung in Deutschland weiterzuentwickeln und ihr eine Zukunftsperspektive zu geben, haben wir im vergangenen Jahr die staatlich verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung eingeführt. Die Bio-Tierhaltung hat hier eine eigene Stufe. Damit schaffen wir für die Verbraucherinnen und Verbraucher Transparenz beim Einkaufen. Die einheitliche Kennzeichnung soll zeitnah um verarbeitete Produkte und die Außerhausverpflegung.
Zusammenfassend setze ich mich mit Nachdruck dafür ein, dass der Anteil von Bio-Produkten in der Verpflegung an öffentlichen Bildungseinrichtungen ausgebaut wird. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Tierschutz, besserer Ernährung und nachhaltiger Landwirtschaft.
Mit freundlichen Grüßen,
Isabel Mackensen-Geis