Frage an Isabel Fezer von Götz H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Fezer,
wie Sie wissen, wurde im Bundestag über Vorratsdatenspeicherung im Bereich der elektronischen Kommunikation positiv entschieden.
Meine Frage:
Da Sie ja auch von dieser Regelung betroffen sind (u. a. Anfragen von Bürgern per Telefon und e-Mail) gibt es ja sicher auch eine für Abgeordnete eine BW- Sonderegelung (vergleiche SH).
Oder finden Sie es gut, das jeder den es nichts angeht, wann Sie mit Ihrem Lebensgefährten (auch während der Arbeitszeit) telefonieren, das nachweisen kann?
Meine zweite Frage zum Thema Bürgerentscheid lautet:
Wieso ist es möglich, daß in BW sehr wohl eine Wahl ohne Mindestbeteiligung stattfinden und für rechtens erklärt werden kann, bei einem Bürgerentscheid eine Quote vorgeschreiben ist?
Da nützen auch 25% an Unterschriften nichts (s. die sog. Abstimmungen in Konstanz).
Sind Sie bereit dieses zu ändern, oder zumindest für eine Änderung Partei zu ergreifen?
Danke für Ihre ehrliche Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Götz Heinbach
Sehr geehrter Herr Hein,
die FDP wendet sich immer gegen einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheitsgrundrechte, so auch hier, wenn es bei der Vorratsdatenspeicherung unter anderem um den Eingriff in die Telekommunikationsfreiheit geht. Trotz intensivsten Einsatzes haben es die Liberalen im Europäischen Parlament aufgrund der Mehrheitsverhältnisse leider nicht geschafft, die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Reichweite zu verhindern. Ich bedaure dies sehr.
Die von Ihnen angesprochenen Sonderregelungen betreffen die so genannten Berufsgeheimnisträger wie Geistliche, Ärzte und Rechtsanwälte, außerdem auch Abgeordnete und Journalisten.
Zu Ihrer zweiten Frage:
Mit der im Sommer 2005 beschlossenen Novellierung der Gemeindeordnung hat die FDP im baden-württembergischen Landtag durchsetzen können, dass der Gegenstandsbereich von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden deutlich ausgeweitet worden ist; der mögliche Bürgerentscheide stark einschränkende seitherige Positivkatalog ist vollständig entfallen. Zugleich wurde die Grenze, ab der ein Bürgerentscheid gültig zustande gekommen ist, auf ein Zustimmungsquorum von 25 % der Stimmberechtigten abgesenkt. Hier hätten ich gern noch mehr erreicht.
Auf Landesebene wollen wir die in der Landesverfassung vorgesehene Möglichkeit des Volksbegehrens und der Volksabstimmung ausbauen. Für das Zustandekommen eines Volksbegehrens soll es künftig ausreichen, wenn es von mindestens 10 % der Wahlberechtigten gestellt wird. Ein zur Volksabstimmung gestelltes Gesetz ist beschlossen, wenn es die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen findet und diese Mehrheit mindestens 20 % der Stimmberechtigten ausmacht.
Mit freundlichen Grüßen
Isabel Fezer