Frage an Irmgard Klaff-Isselmann von Markus W. bezüglich Verkehr
Guten Tag,
könnten Sie erläutern, wie Ihr Standpunkt zu Regional- und Verkehrsflugplätzen in Hessen, insb. in der Region Rhein-Main (z.B. Egelsbach) ist?
Vielen Dank,
M. Wagner
Sehr geehrter Herr Wagner,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Für mich sind Regional- und Verkehrsflugplätze in der Rhein-Main Region ein überaus wichtiger Bestandteil unserer Infrastruktur. Sie sind wichtig und notwendig, um Arbeitsplätze zu schaffen und die Wirtschaftlichkeit der Rhein-Main Region zu stärken.
Gerade der Flugplatz Egelsbach trägt dazu bei, als kleiner Flughafen für Geschäftsleute. Der Luftverkehr ist für die Exportnation Deutschland und die Mobilität der Menschen unverzichtbar. Ohne einen wettbewerbsfähigen Luftverkehr würde Deutschland den Anschluss an die global vernetzten Märkte verlieren. Gerade Flughäfen wie Egelsbach dienen als eine Art Brückenstück zum großen Frankfurter Flughafen. Sie entlasten diesen auf der einen Seite und sorgen gleichzeitig für eine internationale Anbindung des Rhein-Main Gebietes. Natürlich verursachen Flughäfen, egal ob regional oder international, auch immer Lärm. Es wird, das ist meine persönliche Einschätzung, nicht möglich sein, unseren hohen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Standard auf Dauer ohne Flughäfen, zu halten. Daher müssen wir immer alle Interessen abwägen und versuchen Alternativen zu finden, die für einen Großteil akzeptabel sind.
Deswegen setze ich mich dafür ein im Sinne der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie die Mensch und Umwelt belastenden Auswirkungen des Luftverkehrs nachhaltig reduzieren und die Anforderungen an den Umwelt- und Lärmschutz in Einklang mit den ökonomischen und technologischen Möglichkeiten bringen ohne unsere Mobilität einzuschränken. Das bedeutet für mich, dass wir zur Lösung von Lärmkonflikten im Umfeld von Flughäfen das Prinzip des „ausgewogenen Ansatzes“ (Balanced Approach) wie ihn die Luftfahrtorganisation der Vereinten Nationen ICAO 2001 eingeführt hat, als geeignete Basis ansehen. Unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit und unter Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts ist eine Optimierung der Lärmminderungsmaßnahmen an dem jeweiligen Flughafen prioritär durch die Reduzierung des Fluglärms an der Quelle, die optimale Flächennutzung im Umfeld sowie lärmreduzierende flugbetriebliche Verfahren vorzunehmen. Für mich darf es erst, wenn nicht anderes mehr hilft operationelle Betriebsbeschränkungen geben..
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Irmgard Klaff-Isselmann