Frage von Dana K. • 18.09.2021
Warum zweierlei Recht auf Unterstützung? Wohnungsbaugesellschaften, welche dem Land Berlin gehören, bekommen kostenfrei Baugrundstücke, Träger der freien Jugendhilfe keine kostenfreien Räume. ???
Im KJHG-Ausführungsgesetz, beschlossen am 29.12.2010 im Abgeordnetenhaus, in Kraft getreten am 26.09.2014 wird festgelegt, dass Träger der freien Jugendhilfe die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Räume , soweit sie sich im Vermögen des Landes Berlin befinden, entgeltfrei zur Verfügung gestellt werden.
Die Berliner (gemeinnützigen) Wohnungsbaugesellschaften gehören zum Vermögen des Landes Berlin.
Warum findet dann das KJHG-Ausführungsgesetz keine Anwendung, aber wenn es um Baugrundstücke geht, dann ist die Zuordnung zum Vermögen des Landes Berlin gegeben.
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