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Iris Spranger
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Frage von Henry G. •

Frage an Iris Spranger von Henry G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Spranger!
Das deutsche Schornsteinfegerwesen ist seit Jahren ein erhebliches Ärgernis in der Bevölkerung. Das Berliner Grundgesetz verbietet in Art. 24:

Jeder Missbrauch wirtschaftlicher Macht ist widerrechtlich. Insbesondere stellen alle auf Produktions- und Marktbeherrschung gerichteten privaten Monopolorganisationen einen Missbrauch wirtschaftlicher Macht dar und sind verboten.

Wie sehen Sie das Problem, und was werden Sie für die Abschaffung des Monopols tun?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Guse,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29.08.2006 zum Thema Monopol des Schornsteinfegerwesens.

Bereits im Jahr 2003 hat die EU-Kommission festgestellt, dass das derzeit in Deutschland für die Schornsteinfegertätigkeit geltende Recht nicht mit der in der EU geltenden Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit vereinbar ist.

Unter anderem hat die Kommission folgende Tatbestände beanstandet:

-Beschränkung des Zugangs zum Schornsteinfegerberuf

-Verbot einer Tätigkeit des Bezirksschornsteinfegermeisters außerhalb seines Kehrbezirks

-Erfordernis der Eintragung in eine Bewerberliste für jeden Bewerber für eine Bezirksschornsteinfegermeisterstelle

-Pflicht, den Wohnsitz im Kehrbezirk oder in dessen Nahbereich zunehmen

-Die Herausnahme des Schornsteinfegerhandwerks aus dem Geltungsbereich der EU/EWR-Handwerk-Verordnung

Die EU Kommission hat darauf hingewiesen, dass diese Tatbestände nicht im Einklang mit der Richtlinie 1999/42/EG stehen. Derzeit prüft das Bundesministerium für Wirtschaft die Möglichkeiten einer Novelle des
Schornsteinfegermonopols.

Die SPD steht auf dem Standpunkt, dass das Schornsteinfegerrecht umfassend novelliert werden muss und die Aufgaben für andere Handwerke geöffnet werden muss.

Dabei müssen aber folgende Bedingungen berücksichtigt werden:

-Der hohe Standard von Feuersicherheit und Umweltschutz muss weiterhin gewährleistet sein

-Hauseigentümer sollen geringer finanziell belastet werden

-Bürokratieaufwand der Behörden soll verringert werden

-Vermeidung von Doppelarbeiten bei der Emissionsmessung

Die Novelle sollte so durchgeführt werden, dass das Schornsteinfegerhandwerk und die hohen derzeit geltenden Qualitätsstandards nicht darunter leiden.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Anfrage umfassend beantworten.

Mit den besten Grüßen
Ihre
Iris Spranger

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