Frage an Iris Gleicke von Wolfgang M. bezüglich Soziale Sicherung
Direktversicherung - Zusatzaltersversorgung-
Sehr geehrte Frau Gleicke,
zur Frage von Herrn Joachim Werner /27.1.2008 bin ich der Meinung, daß Sie diese nicht hinreichend beantwortet haben. Ich stelle die Frage in ähnlicher Form. Seit 1979 habe ich eine zusätz- liche Altersvorsorgeversicherung meines damaligen Arbeitgebers bekommen. Diese war für ausschließlich für leitende Mitarbeiter und wurde quasi zur Jahresgehaltsfindung mit berücksichtigt. Zum damaligen Zeitpunkt war diese Versicherung bei Auszahlung steuerpflichtig. Zusätzlich zu dieser Versicherung habe ich noch eine Direktversicherung zum damaligen Gruppentarif des Arbeit- gebers mit Jahreszahlung aus eigenem Gehalt in Höhe von zuerst DM 2.400 bis später DM 4.200,-- abgeschlossen. Auch zu dieser Zeit wurde von Politikern angeraten, zusätzlich zur gesetzlichen Altersversorgung vorzusorgen. Nun greift der Staat mit dem § 229 SGB. in l a u f e n d e Verträge ein und ändert einseitig die Auszahlungsmodalitäten. Das ist Rechtsbruch und Nichtbeachtung des Vertrauensschutzes sowie Verletzung des Versicherungsschutzes. Man hätte das Gesetz ja einführen können, aber mit Rücksicht auf lfd. Verträge ab 1. 8. 2004 (das Gesetz wurde im Juli 2004 rückwirkend zum 1.1.2004 verabschiedet) Dieses Gesetz reduziert meine persönliche Alters- vorsorge um ca. 25.000,-- €. Finden Sie das gerecht?? Ich unterstelle unserem Staat, das er wohl die im letzten Jahr so angepriesene Riester- und Rüruprente mit dem Wegfall der Sozialversicherungspflicht der Direktversicherungen finanziert !
Wolfgang Müller-Koppelberg
Overath, den 17. 4. 2008