Frage an Iris Gleicke von Alexander F. bezüglich Innere Sicherheit
Guten Tag Frau Gleicke,
ich empfinde ihr Abstimmungsverhalten bezüglich des BKA-Gesetzes als absolut verwerflich. Sie können doch nicht ernsthaftig glauben, dass solch massive Eingriffe in die Grundrechte nicht das Vertrauen in diesen Staat untergraben?
Oder gehören Sie zu jenen, die glauben, mit diesen Gesetzen ließe sich auch nur ein einziger Terrorist gefangen nehmen, geschweige ein Anschlag verhindern?
Fraktionsgehorsam war bei dieser Abstimmung wahrlich nicht angebracht und ich hoffe nicht nur, ich bin fest davon überzeugt, dass Sie das Bundesverfassungsgericht Lügen strafen wird.
Freiheit stirbt mit Sicherheit!
Velen Dank für Ihre Interessenvertretung.
Sehr geehrter Herr Fischer,
das Bundeskriminalamt hat bereits jetzt eine zentrale Funktion bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten mit länderübergreifender oder internationaler Bedeutung. Operative Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sind bislang jedoch nur auf der Länderebene möglich. Dies bedeutet, dass bei einer Gefahr, z.B. durch einreisende Verdächtige, zuerst die örtlichen Zuständigkeiten zwischen den einzelnen Bundesländern abgeklärt werden müssen, bevor eingegriffen werden kann. Zukünftig hat das Bundeskriminalamt selbst die Möglichkeit, bei länderübergreifenden Gefahren zu handeln.
Das Bundeskriminalamt erhält nun hierzu nur die operativen Instrumente, die sich bereits auf Länderebene bewährt haben
Der verdeckte Eingriff informationstechnischer Systeme ist nach der nun gefundenen Regelung nur zulässig bei Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt.
Des Weiteren muss der Eingriff durch das zuständige Gericht angeordnet werden und es ist bei der Durchführung der Maßnahme sicherzustellen, dass die datentechnischen Veränderungen auf das absolute Minimum beschränkte werden.
Zusätzlich sind umfangreiche Protokollierungen und natürlich die nachträgliche Unterrichtung des Betroffenen vorgesehen.
Aus diesen Gründen glaube ich nicht, dass ich mit meiner Zustimmung das Vertrauen in diesen Staat untergrabe, sondern ganz im Gegenteil ein ganz neues Vertrauen in diesen Staat möglich mache. Denn wie kann man einem Staat vertrauen, in welchem nicht die bestmögliche Sicherheit garantiert wird?
Mit den besten Grüßen
Iris Gleicke