Frage an Iris Gleicke von Herbert H. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Frau Gleicke,
bezüglich Ihrer Antwort vom 14.4.2008:
mich konnten Sie vom Zwang in Organisationen nicht überzeugen.
1) Ein Vorgang wird nicht dadurch notwendig oder gar ethisch akzeptabel, wenn er als verfassungskonform erkannt wird. Beispiel: es ist verfassungskonform, wenn ich „fremdgehe“. Es ist damit aber nicht schon akzeptabel.
2) Viele Organisationen nehmen wichtige öffentliche Aufgaben wahr, ohne dass ich zwangsverpflichtet werde. Beispiele: Post, Rotes Kreuz.
3) Es ist falsch, das bei einer Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft der öffentlichen Hand irgendwelche Kosten entstehen. Die Kammern könnten unverändert ihre bisherigen wertvollen Leistungen erbringen.
Es geht auch vielen Gegnern des Kammerzwangs keinesfalls (nur) um die Beiträge. Es ist mit einem freiheitlichen, demokratischen Rechtsstaat schlicht unvereinbar, dass ein Teil der Bürger in irgendwelche Organisationen, seien es nun Parteien, Religionen, seien sie karitativ oder wirtschaftlich orientiert, zwangsweise Mitglied wird. Ich möchte auch beitragsfrei keinesfalls gewungen sein irgendeiner dieser Organisationen anzugehören. Ja, ich möchte nicht mal Mitglied sein, wenn ich monatlich dafür eine Prämie erhalten würde.
Ich warte immer noch auf das erste zutreffende Argument für die jahrelange Zwangsverpflichtung deutscher Unternehmer und frage Sie: Haben Sie eines? Wenn ja, bitte ich um Ausführung.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Huber