Frage an Iris Gleicke von Erika G. bezüglich Gesundheit
Hallo, Frau Gleicke,
für meinen Unterricht bräuchte ich eine Antwort auf folgende Frage: Mit welcher Begründung wurde die Regelung des Nichtraucherschutzes auf die Länder übertragen? Gibt es dafür einen Grundgesetzartikel?
Herzlichst!
Erika Grellmann
Hallo Erika Grellmann,
Vielen Dank für Ihre Anfrage zum Nichtraucherschutz. Es ist unter Juristen strittig, inwieweit der Bundesgesetzgeber über gesetzliche Regelungen oder Verordnungen wie die Arbeitsstättenverordnung in diese Bereiche eingreifen kann um einen Schutz vor Passivrauchschadstoffen zu erreichen.
Der Bund kann bei Gastsätten keine allgemein gültige Regelung schaffen. Die Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern ist im Grundgesetz Artikel 70 bis 78.geregelt.
Nach Auffassung der Bundesminister des Inneren und der Justiz kann der Bundesgesetzgeber kein generelles Rauchverbot aussprechen.
Das bedeutet, dass der Deutsche Bundestag nur Regelungen für Bundesministerien und Bundesämter und deren Räumlichkeiten erlassen kann. Für Gaststätten etc. kann der Bundestag dies nicht regeln, da zum Beispiel das Gaststättenrecht im Regelungsbereich der Länder liegt.
Zum jetzigen Zeitpunkt muss leider festgestellt werden, dass die Umsetzung des politischen Willens für mehr Nichtraucherschutz nicht so einfach ist, wie von vielen gewünscht.
Mit freundlichen Grüßen
Iris Gleicke, MdB