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Frage von Rebekka H. •

Frage an Iris Gleicke von Rebekka H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Gleicke,
als meine zuständige Abgeordneter wende ich mich in höchster Not an Sie. Wie Sie aus der aktuellen Presse entnehmen können redet und handelt unser Innenminister gegen die demokratische Grundordnung und gegen die Verfassung der BRD. Als Deutscher habe ich die Pflicht mich dagegen zu wehren (GG Artikel 20 Abs. 4). So fordert Herr Schäuble das sog. "Bundestrojaner" auch private Tagebücher durchsuchen sollen!
Laut Schäuble zufolge soll es keine Einschränkung durch private Bereiche geben! Diese Aussage ist definitiv gegen der Schutz des Kernbereichs privater Lebensführung (BVerfG). Ich bitte Sie zu einer Stellungnahme und fordere Sie als Volksvertreter auf etwas gegen die Verfassungsfeindlichkeit von Herrn Schäuble zu unternehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Rebekka Hauer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Hauer

vielen Dank für Email. Ich verstehe Ihre Sorge – wer möchte sich schon heimlich ausspähen lassen – oder wie Sie es formulieren, in sein Tagebuch schauen lassen?

Die Frage, ob es so genannte „Bundestrojaner“ künftig geben darf, wird derzeit im Bundestag und auch zwischen den Bundesministerien für Inneres und Jusitz diskutiert.

Heimliche Durchsuchungen des PCs wären ein schwerwiegender Eingriff des Staates in die Privatsphäre. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat deshalb in seinem Beschluss vom 31. Januar 2007 festgestellt, dass die geltende Strafprozessordnung keine Rechtsgrundlage für die heimliche Online-Durchsuchung von Computern enthält. Der BGH hat dies insbesondere mit der Heimlichkeit der Maßnahme begründet. Ein verfassungsrechtlich sehr wichtiger Gesichtspunkt ist der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung, darunter fallen auch die von Ihnen erwähnten privaten Tagebücher

E-Mails oder Internetrecherchen können auch jetzt schon im Rahmen von Ermittlungen erfasst werden. Diese Ermittlungen erfassen jedoch nicht die auf dem Computer gespeicherten Daten. Derartige Datenarchive sind zur Zeit ausschließlich durch eine Hausdurchsuchung und Beschlagnahme des Computers zugänglich. Nach den gesetzlichen Vorgaben ist eine derartige Durchsuchung offen durchzuführen. Solche Hausdurchsuchungen können zwar ebenfalls zu einer Sicherung von Computerinhalten führen, müssen allerdings *offen* durchgeführt werden.

Andererseits darf es auch keine sicheren Räume geben, in denen Spuren begangener Verbrechen oder Anhaltspunkte für die Planung künftiger Verbrechen vor Ermittlungsmaßnahmen geschützt sind. Diese Maßnahmen müssen aber an hohe rechtsstaatliche Hürden gebunden werden. Sie kämen meines Erachtens ausschließlich bei schwerster Kriminalität in Frage. In solchen Fällen müssen die Ermittlungsbehörden in der Lage sein, Netzwerke aufzudecken, was nur durch heimliche Maßnahmen möglich ist. Zu dem Bereich des organisierten Verbrechens gehört auch die terroristische Bedrohung. Insbesondere hier geht es nicht nur um Verbrechensaufklärung sondern auch um den Schutz der Bevölkerung und unserer staatlichen Einrichtungen.

Sehr geehrte Frau Hauser, Sie können sicher sein, dass diese Fragen sehr intensiv im Gesetzgebungsverfahren diskutiert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Iris Gleicke, MdB