Frage an Iris Gleicke von Otto B. bezüglich Finanzen
I. Sachverhalt
Im April 1993 habe ich als GF einer Firma eine Treuhandfirma in SM mit 3 im Kaufvertrag und der Bilanz angegeben Grundstücken (A-B-C)gekauft, zur Finanzierung wurden auf Grundstück A+B eine Grundschuld eingetragen. Im Okt. 93 ist ein positiver Investitionsvorrangbescheid erteilt worden. Im Apr.95 ging die ehemalige Treuhandfirma in die Gesamtvollstreckung.
Durch einen Insolventsverwalter wurde Grundstück C ohne mein Wissen verkauft (zur Deckung seiner Kosten?) und Rückübertragungsansprüche für Grundstück A gestellt. Im Nov. 1996 wurden Grundstücke A + B aus der Masse an den Gesamtschuldner freigegeben.
Seit 1995 klagen Erben auf Rückübertragung des Grundstücks A. Als GF einer Produktionsfirma mit 35 Mitarbeitern war ich um eine Einigung mit der Bank und Erben bemüht. Durch die ungeklärten Eigentumsverhältnisse konnte ich die bisher positive Entwicklung der Produktion nicht weiter ausbauen und der Betrieb ruht. Trotz verschiedener Klagen wurde Ende 2006 Grundstück A den Erben zugesprochen. Grundstück A+B sind aber nur zusammen nutzbar.
II. Ergebnis
Das heißt für mich konkret:
1. Die Erben haben Anspruch auf lastenfreie Rückgabe auf Grundstück A.
2. Eine Enteignung der Firma als Eigentümer, da ich bei einem normalen Verkauf der Grundstücke mit dem Erlös die Bankgrundschuld hätte tilgen können.
3. Die Bank verlangt von der Firma und mir als Bürgen die Rückzahlung der Grundschuld.
4. Beendigung einer entwicklungsfähigen Produktionsfirma mit 35 Mitarbeitern.
5. Totale Überschuldung für mich, da ich zwischenzeitlich als Rentner eine zu geringe Rente habe, um die geleistete Bürgschaft zahlen zu können.
III. Fragen
1. An wen kann ich mich wenden, da die Gerichte eine nicht nachvollziehbare Entscheidung getroffen haben?
2. Die Treuhand als Verkäufer alle Hilfe verweigert?
3. Meine Rente zum Leben nicht reicht?
4. Eine Fortführung der Produktion durch positiver Absatzentwicklung möglich wäre?
Sehr geehrter Beese,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir bitten Sie in Ihrer Angelegenheit um eine direkte Kontaktaufnahme, da unsererseits Nachfragen bestehen und sicherlich weitere Rückfragen notwendig sind. Sie erreichen das Büro Iris Gleicke über unsere Emailadresse iris.gleicke@bundestag.de .
Wir werden uns danach an die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben und ggf. weitere zuständige Stellen wenden.
Grundsätzlich ist aber festzuhalten, dass weder eine Bundestagsabgeordnete noch das Bundesministerium der Justiz in ein laufendes Verfahren eingreifen können und dürfen. Der Verfassungsgrundsatz der richterlichen Unabhängigkeit hat nicht nur die Weisungsfreiheit des Richters gegenüber der Regierung, der Verwaltung und dem Parlament zur Folge; sie schließt auch jede andere Form der Einflussnahme auf dessen Tätigkeit aus.
Wir erwarten Ihre Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Lorscheid
Mitarbeiter im
Büro Iris Gleicke, MdB