Frage an Iris Gleicke von Elfi W.
Sehr geehrter Frau Gleicke, warum gibt es zur Rente mit 63 keinen Stichtag.
Nun bestraft mich das neue Rentengesetz in mehrfacher Hinsicht.
Im Juni 2012 erhielt ich meine Kündigung, in der mein Arbeitsverhältnis zum 01.02.2013 beendet wurde. Diese Kündigung wurde aus betrieblichen Gründen ausgesprochen. Zu diesem Zeitpunkt (Juni 2012) gab es dieses Gesetz noch gar nicht. Nun leide ich unter dem Versäumnis des Gesetzgebers, keinen Stichtag ins Gesetz geschrieben zu haben.
Meine Kündigung erhielt ich, weil der Betrieb Personalausgaben einsparen mußte. Ja, wenn ich gewußt hätte, was die Regierung mal beschließen würde und zwar 1,5 Jahre später, dann hätte ich Kündigungsschutzklage eingereicht und vielleicht gewonnen – letztendlich fehlen mir ja auch nur 7 Monate an den 45 Jahren. Jetzt werde ich genau dafür abgestraft. Wenn ich auch nur 1 Jahr zwischenzeitlich arbeitslos gewesen wäre, meine 45 Jahre hätte ich jetzt voll.
Sie verweigern mir nach einem arbeitsreichen Leben den wohlverdienten Ruhestand mit 63, drücken mir noch eine zusätzliche Rentenkürzung von fast 9 % auf, nein nicht etwa für die 7 Monate, die mir noch fehlen (das wären „nur“ 2,1 %), sondern für alles was bis zur Regelrente mit 65 fehlt. Wie gerecht ist das denn?
Selbst Politiker, wie der Rentenexperte Kurth beschreibt diese Ungerechtigkeit: "Wer in seinem Leben also mal früher arbeitslos war, dessen Arbeitslosigkeit wird angerechnet. Und wenn sie kurz vor Renteneintritt war, dann nicht. Und das ist ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes." Wer macht denn so etwas?
Ich bin also nicht mit anderen Menschen gleichgestellt, ich habe auch nicht die gleichen Rechte, weil, man bestraft mich mit dieser Unterstellung der beabsichtigten Kündigung.
7 Monate fehlen mir an 45 Arbeitsjahren, dafür bekomme ich aber nicht etwa 2,1 % weniger Rente sondern fast 9 %.
Ich klage hiermit eine Änderung des Gesetzes ein und möchte zumindest für meinen Fall eine Stichtagregelung erreichen.
Gruß
Sehr geehrte Frau Wilhelm,
vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch bezüglich Abstimmung "Rentenpaket". Ich möchte Sie herzlich bitten, mir Ihre Frage noch einmal an meine Mail-Adresse iris.gleicke@bundestag.de zu senden, da ich über Abgeordnetenwatch nur Namen und Wohnort der Fragesteller erfahre und damit keine Möglichkeit zur direkten Kontaktaufnahme habe.
Ich ziehe es jedoch grundsätzlich vor, persönlich zu antworten, weil viele Fragen im direkten Kontakt deutlich besser geklärt werden können.
Bürgerinnen und Bürger können mir jederzeit eine Mail schreiben, sich an eines meiner Büros wenden oder einen Sprechstundentermin mit mir vereinbaren. Ich freue mich auf Ihre Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Iris Gleicke