Frage an Irene Müller von Norbert W. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Müller,
seit August 2006 haben wir in MV das Informationsfreiheitsgesetz, das den Bürgerinnen und Bürgern das Recht einräumt, ohne Angabe von Gründen Akteneinsicht in behördliche Vorgänge zu verlangen.
Gravierende Nachteile des Gesetzes sind seine Befristung auf fünf Jahre und der Ausschluss der Informationsfreiheit, wenn „fiskalische Interessen des Landes“ beeinträchtigt werden – also immer dort, wo das Land im privatwirtschaftlichen Bereich aktiv ist. Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland tritt für die unbefristete Gültigkeit des Gesetzes sowie für die Erweiterung der Informationsfreiheit auch auf die fiskalischen Aktivitäten des Landes ein. Werden Sie als Landtagsabgeordneter diese Forderung unterstützen und sich aktiv für die Erweiterung der Informationsfreiheit auch auf die fiskalischen Tätigkeiten und ferner für die Verlängerung des Gesetzes einsetzen?
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Wiencke