Frage an Irene Mihalic von Kenneth S. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Mihalic,
erneut haben Sie und einige Ihrer Partei eine kleine Anfrage zum Thema Waffenrecht an den Bundestag gerichtet.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/022/1802213.pdf
Hierzu hätte ich einige Fragen an Sie:
Wie hoch sind die Kosten, die für jede solche Anfrage aufgewendet werden müssen, um sie ausreichend zu beantworten und von Steuergeldern getragen werden müssen?
Wie viele solcher kleinen Anfragen zum Waffenrecht haben Sie, bzw.Ihre Partei seit dem Jahr 2000 an den Bundestag gerichtet?
Wie hoch liegen die bisherigen Kosten für alle, seit dem Jahr 2000, eingereichten und bearbeiteten kleinen Anfragen, die von Steuergeldern finanziert werden mussten?
In der oben verlinkten kleinen Anfrage auf Seite 9, ist deutlich zu erkennen, dass a) die Anzahl der Straftaten gesamt, mit Schusswaffen seit dem Jahr 2000 kontinuierlich am sinken ist. Im Jahr 2000 waren es noch 1577 Fälle und im Jahr 2013 nur noch 412 und b) die Anzahl legal verwendeter Schusswaffen knapp lediglich knapp 5,6% der Straftaten ausmachen, gemessen an der Gesamtzahl der Straftaten mit Schusswaffen.
Von diesen 412 Straftaten mit Schusswaffen im Jahr 2013, sind 337 Fälle mit sogenannten Erwerbsscheinfreien Waffen, also Schreckschuss-, Luftdruck- oder sonstigen, frei ab 18 erwerbbaren Waffen bekannt. 124 Fälle mit illegalen Waffen, also Waffen die bei keiner Behörde registriert sind und lediglich 23 Fälle mit legalen Schusswaffen geschehen.
Wo sehen Sie hier eine Deliktrelevanz bei legalen Schusswaffen, die eine Fortführung den kleinen Privatkrieg gegen den legalen Waffenbesitz und damit die ständige Bindung wichtiger Ressourcen des Bundestages und die damit verbundene Verursachung von Kosten, die durch Steuergelder, also auch den Steuern der vielen Sportschützen, Jäger und Waffensammler in Deutschland, rechtfertigen?
Mit genervten Grüßen
Kenneth Smith
Sehr geehrter Herr Smith,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Zu meinen Aufgaben als Mitglied des Deutschen Bundestages gehört u.a. die Kontrolle der Bundesregierung. Eines der wichtigsten Kontrollinstrumente ist das Interpellationsrecht, welche u.a durch Kleine Anfragen wahrgenommen werden kann. Die Voraussetzungen für Kleine Anfragen an die Bundesregierung sind in § 104 der Geschäftsordnung des Bundestages geregelt. Weitere Kontrollinstrumente sind Große Anfragen, schriftliche Fragen und Fragestunden, Aktuelle Stunden und Regierungsbefragungen. Ohne diese Fragerechte und ohne die Informationen daraus wäre der Deutsche Bundestag nicht arbeitsfähig. Deshalb hat das Interpellationsrecht auch Verfassungsrang. Die Kosten, die durch Kleine Anfragen entstehen, müssen also in diesem Kontext gesehen werden. Weitere Informationen zur Bedeutung von Anfragen im Parlament finden Sie hier:
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2011/37215383_kw52_instrumente_bundestag/207296
Ihre Darstellung, dass wesentlich mehr Straftaten durch illegale Waffen begangen wurden, als durch legale Waffen, ist zutreffend. Ebenso, dass die Zahl der Straftaten, die mit Schusswaffen begangen wurden in den letzten Jahren erheblich gesunken ist, was überaus erfreulich ist. Auch dies sind Ergebnisse der Kleinen Anfrage.
Dennoch muss man sehen wo man ansetzen kann, um die Zahl der Opfer von Straftaten durch Schusswaffen noch weiter zu senken. Denn, und da werden Sie mir sicher zustimmen, ist jedes Opfer eines zuviel. In diesem Zusammenhang verstehe ich nicht, dass Sie mir vorwerfen einen "Privatkrieg gegen den legalen Waffenbesitz" zu führen. In der aktuellen Diskussion geht es nicht um den Besitz, sondern ganz konkret um die örtlich getrennte Lagerung von Schusswaffen und Munition.
Im Übrigen ist diese Forderung nicht neu. Auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter plädiert schon lange dafür Munition und Waffen örtlich getrennt zu lagern und hat sogar ein Verbot von Großkaliberwaffen zur Sportzwecken gefordert:
https://www.bdk.de/der-bdk/aktuelles/pressemitteilungen/waffenkontrollen-decken-massive-mel-auf
In der Kleinen Anfrage ging es hauptsächlich darum zu erfahren, wie weit die Bundesregierung mit dem Aufbau des nationalen Waffenregisters ist, da es bis zum Jahresende 2014 stehen muss. Neben der Einhaltung dieser Frist erwarten wir GRÜNE von der Bundesregierung aber natürlich auch, dass sie zu den anderen getroffenen Aussagen aus der Antwort zur Kleinen Anfrage Vorschläge erarbeitet. Im Dialog mit Expert*innen und Interessierten zu diesem Thema möchten wir Regelungslücken, da wo sie bestehen und es Bedarf gibt, schließen und so präventiv dafür sorgen, dass die Zahl der Opfer durch missbräuchlichen Schusswaffeneinsatz weiter sinkt.
Beste Grüße,
Irene Mihalic