Frage an Ingrid Heckner von Elke H. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Werte Frau Heckner!
Im persönlichen Gespräch hat mir Herr Seehofer kürzlich versichert, daß er sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen wird, daß Kommunen bzw. Landkreise sich künftig rechtlich abgesichert für "gentechnikfrei" erklären können.
Kann ich auf Ihre Unterstützung zählen,daß nicht nur im Landkreis Altötting, sondern möglichst gleich auf Landesebene diese Möglichkeit zum Schutz vor der Freisetzung genmanipulierter Organismen auch genutzt und in die Tat umgesetzt wird?
In der Hoffnung, daß Sie sich Ihrer Verantwortung bewußt sind, viele Grüße
Elke Hochreiter
Sehr geehrte Frau Hochreiter,
für Ihre Frage zum Thema "Grüne Gentechnik" danke ich Ihnen. Sie können versichert sein, dass ich mir der mit meinem Mandat verbundenen Verantwortung jederzeit bewusst bin. Die Entscheidungen, die wir im Bayerischen Landtag treffen - sei das nun in der Agrar-, in der Bildungs- oder Familienpolitik oder in einem der anderen Politikfelder, haben Auswirkungen für viele Menschen und werden von uns deshalb mit größter Umsicht und Sorgfalt vorbereitet.
Meine Kollegen in der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag und ich haben uns deshalb auch den Umgang mit dem Thema Grüne Gentechnik nie einfach gemacht. Das Problem, das Sie ansprechen, nämlich die Frage, ob sich einzelne Regionen rechtlich abgesichert zur gentechnikfreien Zone erklären können, wurde von uns auch schon vor längerer Zeit aufgegriffen. Bisher ist die Rechtslage so, dass das Europäische Recht ein solches unilaterales Vorgehen nicht ermöglicht.
In einer Mitteilung vom 9.3.2006 (KOM (2006) 104) hat die Europäische Kommission nochmals klargestellt: "Die einzelstaatlichen oder regionalen Konzepte für die Koexistenz müssen in jeder Hinsicht mit dem Gemeinschaftsrecht übereinstimmen, das ein allgemeines Verbot von GVO in einer bestimmten Region [...] ausschließt".
In einem Antrag von 24. Juni dieses Jahres hat die CSU-Landtagsfraktion deshalb das Folgende formuliert:
"Viele Menschen in Bayern lehnen den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in Bayern grundsätzlich ab. Dieser ist zudem wegen der Kleinteiligkeit der bayerischen Landschaft und Landwirtschaft besonders problematisch. Nach gegenwärtiger Rechtslage dürfen weder der Bund noch der Freistaat Bayern den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen, die den Anforderungen der EU-Freisetzungsrichtlinie entsprechen, verbieten.
Die Staatsregierung wird deshalb aufgefordert, auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass die Länder in Deutschland und die Regionen in anderen europäischen Mitgliedsstaaten über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen für den gewerblichen Anbau oder die Forschung selbst entscheiden können."
Die von Ihnen zitierte Äußerung unseres Bundeslandwirtschaftsministers Horst Seehofer ist so zu verstehen, dass der Minister uns in diesem Bemühen unterstützt. Sie können davon ausgehen, dass wir die durch eine solche Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz entstehenden neuen Entscheidungsspielräume auch ausnutzen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Heckner, MdL