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Frage von Sven Z. •

Frage an Ingrid Heckner von Sven Z. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Heckner,

als bayerischer Beamter hab ich wirklich kaum einen Grund zu klagen und möchte mich gleich mal vorweg für die reibungslose Übertragung des Tarifergebnisses auf die bayerischen Beamten bedanken. Man muss Abgeordnete auch mal loben dürfen! ;-)

Trotzdem ein "kleines" Anliegen:

Ich unterrichte neben meiner eigentlichen Tätigkeit als Finanzbeamter auch an der Fachhochschule in Herrsching, wo unser "Nachwuchs" im gehobenen Dienst ausgebildet wird.
Die Studenten schreiben nach 6 Monaten des Grundstudiums I eine Zwischenprüfung, bei der "ausgesiebt" werden soll. Dieses Jahr waren es ca. 480 Studenten, die mitgeschrieben haben.

Jetzt zum eigentlichen Punkt: für diese Korrektur der Zwischenprüfung benötigt man auch Korrektoren. Und ich persönlich werde jedes Jahr "gebettelt", dass ich solch eine Korrektur übernehme. Diese erfolgt dann in der Freizeit (meist an den Wochenenden) und macht vor allem anfangs - wenn man die Aufgabe noch nicht so gut kennt - sehr viel Arbeit (das wissen Sie bestimmt auch aus Ihrer Erfahrung als Berufsschullehrerin).
Aber warum ich nahezu "angebettelt" werden muss, ist das Entgelt: 5,65 Euro (!!) für die Korrektur einer 3-Stunden-Prüfung, bei der der man zu Beginn fast eineinhalb Stunden pro Aufgabe dran sitzt halte ich persönlich für NICHT angemessen.
Ich weiß, die Sätze sind letztes Jahr erhöht worden, aber 10 % von "nicht viel" ist eben ziemlich wenig. Ich korrigiere wirklich gerne, aber irgendwo sollte es auch entsprechend honoriert werden. Ich möchte nicht den Teufel an die Wand malen, aber mit steigenden Anwärterzahlen wird es bei dieser Entgelthöhe in Zukunft sehr schwierig werden, eine entsprechende Anzahl an Korrektoren zu finden. Das dürfte auch nicht in Ihrem Interesse liegen. Vielleicht können Sie das mal in Ihrem Ausschuss andiskutieren (sollte sich ja um nicht zu hohe Ausgaben handeln).
Vielen herzlichen Dank im Voraus und ansonsten ein kräftiges "Weiter so!" :-)

Mit freundlichen Grüßen

Sven Zwerger

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Zwerger,

ich komme auf Ihre E-Mail zurück, für die ich mich herzlich bedanke. Die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten war uns ein wichtiges Anliegen. Wir sichern damit die Teilhabe an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und wollen mit diesem Zeichen einer verlässlichen Beamtenpolitik in Bayern auch die Wertschätzung gegenüber unseren Beschäftigten zum Ausdruck bringen.

Mit Blick darauf habe ich natürlich auch Verständnis für Ihr Anliegen, die Prüfungsvergütung signifikant zu erhöhen. Ich hatte mich daher an das zuständige Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat gewandt und um Prüfung gebeten.

Wie von dortiger Seite erläutert wurde, können Beamte verpflichtet werden, ein Nebenamt zu übernehmen. Dabei ist es grundsätzlich zumutbar, das Nebenamt unentgeltlich auszuüben, wenn eine entsprechende Entlastung im Hauptamt erfolgt. Nur wenn dies nicht der Fall ist, wird für Unterrichts-, Vortrags-, Prüfer- oder sonstige Tätigkeiten im Nebenamt eine Vergütung gewährt. Da, wie sich schon aus dem Begriff ergibt, ein Nebenamt nachrangig zum Hauptamt ist, besteht keine Verpflichtung, diese Vergütung gleichwertig auszugestalten.

Nichtdestotrotz ist in Planung, ab 2017 die Vergütungen im 5-Jahres-Rhythmus einheitlich für alle Ressorts pauschal zu erhöhen, wobei sich die Erhöhungen an der Entwicklung der Mehrarbeitsvergütung und den finanziellen Möglichkeiten orientieren sollen.

Sehr geehrter Herr Zwerger, auch wenn mit dieser in Aussicht gestellten künftigen Verfahrensweise Ihrem Anliegen nicht vollumfänglich entsprochen wird, würde ich mich freuen, wenn Sie dies als Schritt in die richtige Richtung anerkennen und sich auch weiterhin für den Beamtennachwuchs engagieren werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Heckner