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Frage von Heinz A. •

Frage an Ingrid Heckner von Heinz A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Ihre Partei hat im Bundestag geschlossen "Schärfere Regeln gegen Abgeordnetenbestechung" abgelehnt. Wie stehen Sie dazu?

mfg
Heinz Aicher

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Aicher,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 20. August 2013 zum Thema "Demokratie und Bürgerrechte", das mich via Abgeordnetenwatch erreicht hat. Sie fragen darin, wie ich zum Abstimmungsverhalten der CSU im Bundestag zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion zum Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken stehe.

Zunächst möchte ich betonen, dass die CSU und ich nachdrücklich das Ziel der UN-Konvention unterstützen, Korruption im öffentlichen und privaten Bereich zu verhindern und zu bekämpfen.

Das wird schon dadurch deutlich, dass Deutschland einen der größten finanziellen Beiträge leistet, um die UN-Konvention international umzusetzen. Bei der Korruptionsbekämpfung hält Deutschland im internationalen Vergleich einen der vorderen Ränge: Platz 13 (Vorjahr 14) auf dem Korruptionswahrnehmungsindex 2012 von Transparency International (www.transparency.de ).

Der Kauf und Verkauf von Stimmen bei Wahlen und Abstimmungen - auch das Annehmen von Bestechungsgeld - stehen bereits seit 1994 unter Strafe (§ 108e Strafgesetzbuch). Das gilt nicht erst für die vollendete Tat, sondern schon im Ansatz.

Die Ratifizierung der UN-Konvention durch den Deutschen Bundestag hakt aus einem gewichtigen Grund: Die Konvention unterscheidet nicht zwischen Abgeordneten und Beamten. Beamte sind weisungsgebundene Amtsträger mit klar umrissenen Pflichten und Zuständigkeiten. Sie wenden Gesetze an und haben dabei eine strikte Unparteilichkeit zu wahren.

Abgeordnete sind dagegen nach unserer Verfassung Inhaber eines freien Mandats. Sie sind keinen Weisungen unterworfen und sind nur ihren Wählern und ihrem Gewissen verantwortlich. Anders als bei Beamten können die Bürgerinnen und Bürger auf Abgeordnete Einfluss ausüben, um ihre Interessen geltend zu machen. Einfluss auf Abgeordnete - selbstverständlich nur im Rahmen der Gesetze - ist in der Demokratie nicht nur erlaubt, sondern erwünscht und notwendig.

Aus diesem Grund hat der Deutsche Bundestag noch keinen Weg gefunden, die oben erwähnten Gesetzesnorm gegen Abgeordnetenbestechung im Sinne der UN-Konvention zu erweitern. Eine solche Erweiterung dürfte nämlich die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Mandatsausübung nicht antasten. Sie müsste aber anderseits den Vorgaben der UN-Konvention entsprechen. Das ist juristisch außerordentlich schwierig.

Es gab bisher mehrere Lösungsvorschläge, die nach Auffassung der CSU alle nicht zielführend waren. Auch der von Ihnen angesprochene Lösungsvorschlag der Opposition ist nach Auffassung der Union deshalb nicht sachgerecht. Das wurde in einer Expertenanhörung von unabhängigen Sachverständigen auch bestätigt.

Die parlamentarischen Beratungen über die Umsetzung der UN-Konvention gehen aber weiter. Die CSU bleibt bemüht, hier eine gute Lösung zu finden.

Sehr geehrter Herr Aicher, ich hoffe, ich konnte Ihnen plausibel darlegen, wieso der Vorschlag der SPD-Fraktion in der Sache nicht zielführend war. Eine Ablehnung durch die Unionsfraktion halte ich daher nur für logisch und verständlich.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre

Ingrid Heckner, MdL