Frage an Ingrid Fischbach von Michael S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Fischbach,
meine Frage richtet sich an Sie, da ich aufgrund Ihrer Funktion als Sprecherin Ihrer Fraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften ein Interesse an Fragen von Religion und Gesellschaft voraussetze: Vor einiger Zeit haben Jugendliche in einer von der Bundeszentrale für politische Bildung veranworteten und vom Bundespresseamt mit finanzierten Zeitschrift "Q-rage" sehr kritische Fragen an die evangelikalen Strömungen innerhalb der evangelischen Kirche gerichtet. Für den Beitrag der Jugendlichen wurde die Bundeszentrale selbst scharf angegriffen, namentlich ihr Vorsitzender Thomas Krüger, dies auch nach einer inhaltlichen Distanzierung.
Meine Frage: Wäre es nicht angebracht, als Abgeordnete des Deutschen Bundestags die Freiheit der Bundeszentrale für politische Bildung auch öffentlich zu verteidigen, einschließlich der Freiheit, dass Jugendliche eine Meinung veröffentlichen dürfen, über die sich trefflich streiten lässt? Wäre es nicht angebracht, aus grundsätzlichen Erwägungen öffentlichen Druck von Interessensgruppen abzuwehren?
Mit freundlichen Grüßen,
Michael Steck
Sehr geehrter Herr Steck,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29. Dezember.
Sie äußern in Ihrer Frage Unverständnis gegenüber der Empörung, welche die Äußerung des Präsidenten der Bundeszentrale für politische Bildung, Herrn Thomas Krüger, hervorgerufen hat. Der Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung hat in seinem Begleitschreiben zum Schülermagazin Q-Rage geschrieben, das Magazin gebe „interessante Informationen, wie islamistische und evangelikale Gruppen wichtige Freiheitsrechte in Frage stellen“.
Lassen Sie mich voranstellen, dass für die Union eine undifferenzierte Diffamierung von Religionsgemeinschaften grundsätzlich nicht hinnehmbar ist – unabhängig davon, ob es sich um die evangelikale Bewegung oder andere Religionsgemeinschaften oder religiöse Gruppierungen handelt.
Sie stellen daher zu Recht fest, dass diese Aussage des Präsidenten der Bundeszentrale in der Fraktion auf Empörung gestoßen ist.
Wie Sie aus meiner Einleitung ersehen, ist es nicht der Artikel der jugendlichen Autoren, die für Q-Rage über das Christival und die evangelikale Bewegung berichtet haben – auch wenn ich gerne einräume, dass ich mir auch hier eine differenziertere Darstellung gewünscht hätte – sondern insbesondere das Begleitschreiben des Präsidenten der bpb, das zu Recht Unmut hervorgerufen hat. Wie Sie sicherlich wissen, musste Herr Krüger mittlerweile einräumen, dass er den betreffenden Artikel nicht selbst gegengelesen hatte, obwohl er ein entsprechendes Begleitschreiben unterzeichnet hatte.
Dies halte ich in der Tat für einen verantwortungslosen Umgang mit der politischen Bildung, die einen hohen Stellenwert hat. Gerade auf dem Gebiet der Information an junge Menschen – die Zeitschrift Q-Rage wird nach eigenen Angaben an mehr als 10 000 Schulen bundesweit verteilt – müsste auf korrekte und angemessene inhaltliche Darstellungen Wert gelegt werden. Eine solche Forderung hat nichts mit der Frage der selbstverständlich hoch zu achtenden Meinungsfreiheit zu tun, an die Sie appellieren.
Die Bundeszentrale für politische Bildung steht meines Erachtens nun in der Pflicht, durch eine weitere Publikation zu einer sachlich ausgewogenen Information über die evangelikale Bewegung zur Klärung des Sachverhaltes beizutragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Fischbach MdB