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Frage von Sascha S. •

Frage an Ingrid Fischbach von Sascha S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

06.05.2008 - Diätenerhöhung

Ist Ihnen etwas aufgefallen?
Ohne eine Neid-Debatte aufkommen zu lassen, möchte ich Ihnen folgende Fragen stellen:

Technisch gesehen ist ein Abgeordneter Angestellter des Volkes - was das Volk zu seinen Vorgesetzten macht. Glauben Sie im Ernst, dass ein Chef zulässt, dass seine Angestellten ihr Gehalt nach gutdünken selbst erhöhen? Das wäre doch Diebstahl, nicht wahr !?

Und wie lange lassen es sich die "Chefs" noch gefallen? Oder zielt die Innenpolitik unseres Landes (noch) indirekt darauf ab die Sicherheit der immer reicher werdenden vor ihren "Chefs" zu gewährleisten?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schep,

vielen Dank für Ihre Email an Abgeordnetenwatch.de, in der Sie sich ablehnend zur geplanten Angleichung der Bezüge der Bundestagsabgeordneten äußern.

Um dem Eindruck des „überbezahlten Abgeordneten“ entgegenzuwirken, hat man im vorigen Jahr versucht, eine außerhalb des Parlamentes liegende Bezugsgröße zu suchen, die maßgeblich für die Einkünfte der Abgeordneten sein sollte. Dabei orientierte man sich an den Bezügen von Bundesrichtern und Bürgermeistern größerer Kommunen. Diese Lösung ist nachzulesen in § 11 Abs.1 Satz 1 des Abgeordnetengesetzes:

Ein Mitglied des Bundestages erhält eine monatliche Abgeordnetenentschädigung, die sich an den Monatsbezügen

- eines Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6),
- eines kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (Besoldungsgruppe B 6)

orientiert.

Dabei gilt aber auch, dass, wenn sich die Beamtenbesoldung erhöht, die Diäten in gleichem Maße steigen, dies hat mit dem Begriff „Diebstahl“, wie Sie ihn verwenden, meines Erachtens nichts zu tun. Auch erfolgt die Übertragung des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst nicht 1 zu 1 auf die Bundestagsabgeordneten, Vergünstigungen für die Beamten werden nicht übernommen. So erhalten die Abgeordneten keine Einmalzahlung in Höhe von 225 €, ebenfalls tritt die Erhöhung erst ein Jahr nach dem Zeitpunkt in Kraft, der für die Beamten vorgesehen ist. Natürlich ist mir bewusst, dass es keinen „richtigen“ Zeitpunkt gibt, eine solche Angleichung vorzunehmen, mit der jetzt getroffenen Regelung befinden sich die Bundestagsabgeordneten jedoch nicht mehr im luftleeren Raum, ihre Gehaltsanpassungen bewegen sich vielmehr im Gefüge des öffentlichen Dienstes und sind daher auch zukünftig für die Bürgerinnen und Bürger einfacher nachzuvollziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Fischbach, MdB