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Frage von Harald Z. •

Frage an Ingrid Fischbach von Harald Z. bezüglich Soziale Sicherung

Meine Tochter bekommt trotz Einführung der Studiengebühren keinen Studienplatz in soziale Arbeit bei einer Uni oder FH mit allgemeiner Hochschulreife (Gymnasium)? Bereits 1 Semester Wartezeit. Das kann doch keine Landespolitik sein?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Zielinsky,

vielen Dank für Ihre Email, in der Sie mir über die Wartesemester Ihrer Tochter berichtet haben. Wie Sie bereits in Ihrer Email festgestellt haben, ist die Bildungspolitik in der Bundesrepublik Ländersache. Es ist Ausfluss des Föderalismus in Deutschland, dass die einzelnen Bundesländer die Entscheidung über die Einführung von Studiengebühren selber treffen, daher kann ich Ihnen von bundespolitischer Seite keine Hilfestellung leisten.

Zur Frage des Wartesemesters Ihrer Tochter kann ich Ihnen mitteilen, dass sich die Hochschulen bei ihrer Studienplatzvergabe nach dem Schnitt der Abiturnoten sowie den bisherigen Wartesemestern richten. Zu der Abiturnote Ihrer Tochter haben Sie leider keine Angaben gemacht, so fehlt mir in diesem Fall die Möglichkeit einer Einschätzung. Aus Erfahrungen anderer Studentinnen der Fachrichtung Soziale Arbeit weiß ich jedoch, dass Wartezeiten in diesem Bereich durchaus im Bereich des Normalen liegen. Auf die Vergabepraxis der Universitäten habe ich aber keinen Einfluss. An manchen Hochschulen wird aber die Ableistung eines Praktikums oder eines freiwilligen sozialen Jahres positiv bei der Studienplatzvergabe berücksichtigt.

Es tut mir leid, Ihnen keine erfreulichere Antwort geben zu können, in der Hoffnung, dass Ihre Tochter Ihr Studium bald aufnehmen können wird, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ingrid Fischbach, MdB