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Frage von Olaf P. •

Frage an Ingrid Fischbach von Olaf P. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Fischbach,

bis heute habe ich mich noch nicht mit dem KiBiz beschäftigen müsen.
Heute hatten wir (meine Frau und ich) einen Termin in unserem Kindergarten. Dort wurde uns die neue Regelung erläutert.

Nun eigentlich sollte doch nach Aussagen der Politik alles flexibler werden.

Nun ich muß mich jetzt für ein Jahr festlegen, wieviele Stunden in der Woche mein Kind in den Kindergarten soll.
Damit fangen die Probleme schon an.
25 Stunden - wird nicht mehr angeboten (reiner Vormittag 8 - 12:30)
35 Stunden - bis 14 Uhr aber ohne Mittag (das bekommen nur die Kinder, die bis 16 Uhr bleiben) - Dieses ist für mich schon ein Unding. Die Kinder, die nur bis 14 Uhr bleiben sollen sich ein Bütterchen mitbringen und den anderen beim Mittagessen zu sehen.
45 Stunden (kommt für uns in Frage)

Wenn ich jetzt sagen würde, mein Kind kommt von 8 - 12 in den Kindergarten, ich aber einen Termin um 8 Uhr habe, kann ich meine Kind nicht eher in den Kindergarten bringen, da das ja nicht in meinem Vertrag steht (da war bis jetzt möglich).

Flexibilität sieht für mich anders aus.

Klingt vielleicht ein bisschen utopisch:
- in einem flexiblen Kindergarten, könnte ich mein Kind bringen und abholen wann es mir passt.
- wenn ich mittags keine Zeit habe, dann würde ich morgens sagen, mein Kind bleibt über Mittag hier und würde dann auch etwas Warmes bekommen.
- ein flexibler Kindergarten wäre 24h offen sowie Samstags und Sonntags (für die Schichtdienstler und Wochenendarbeiter)

Die Arbeitgeber fordern immer höhere Flexibilität (Überstunden, Wochenendsrbeit, Schichtdienst etc.) von ihren Arbeitnehmern, aber wie soll das funktionieren, wenn die Betreuung der Kinder nicht sichergestellt werden kann.

Es gibt Ländern in denen das funktioniert.

Über ein Stellungnahme zum KiBiz von Ihnen würde freuen.

Mit freundlichem Gruß
Olaf Peters

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Peters,

vielen Dank für Ihre mail zum Thema KiBiz bei abgeordnetenwatch.de. Einleitend dazu möchte ich feststellen, dass es sich beim KiBiz um ein Gesetz handelt, welches vom Landtag Nordrhein-Westfalen verabschiedet wurde, trotzdem möchte ich Ihre Frage gerne beantworten.

Das Land hat Wahlmöglichkeiten von 25, 35 oder 45 Wochenstunden ermöglicht. Dazu gibt es Planungsdaten, wie viele Eltern welches Modell buchen werden –diese Planungsdaten müssen nicht eintreten; das Land wird alle Buchungen mitfinanzieren, die vor Ort zustande kommen, es gibt daher keine Kontingente.

Die Träger der Einrichtungen entscheiden dagegen über das Bildungskonzept, wenn dieses Konzept nicht mit allen Betreuungszeiten verwirklicht werden kann, muss der jeweilige Träger nicht alle Modelle anbieten.

Die Eltern melden Ihre Wünsche zu den Betreuungszeiten an; wenn sich ein Träger entscheidet, ein bestimmtes Modell in dem bevorzugten Kindergarten nicht anzubieten, können sich die Eltern entscheiden, ihren Wunsch in einem anderen Kindergarten umzusetzen oder ihren Wunsch an das Angebot der bevorzugten Einrichtung anzupassen. Letztendlich ist festzustellen, dass das vorgehaltene Angebot bei den Trägern den Bedarf widerspiegeln soll, den der „Markt“ der Elternwünsche verlangt. Das letzte Wort hierüber haben aber die anbietenden Träger, das Land NRW tritt dann im Wege der Mitfinanzierung auf den Plan.

Das dieses Angebot nicht die von Ihnen vorgestellte Möglichkeit mit sich bringt, Ihr Kind jederzeit bringen und abholen zu können, entspricht leider den Tatsachen, ich bin aber der Überzeugung, dass durch das KiBiz ein großer Fortschritt gegenüber dem vorherigen Zustand erreicht worden ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Fischbach, MdB