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Ingrid Fischbach
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Frage von Jürgen H. •

Frage an Ingrid Fischbach von Jürgen H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau MDB Fischbach,
ich habe rein zufällig die Anfrage 09.02.2007
Frage von Ralf Brostedt gelesen und möchte hier meine Befürchtungen ebenfalls zum Ausdruck bringen.
Es ist richtig, wenn damit wirksam terroristische Aktivitäten oder gar Kinder Pornographie bekämpft werden kann, aber wie steht es den mit der Verfolgung von Leuten, die die aus politischen Gründen verfolgt werden, denen kann man doch mir diesen Mitteln auch Daten auf die Festplatte speichern und dann als Beweisstück benutzten. Ich denke hier wird dem Staat Tür und Tor geöffnet. Und das geht meiner Meinung nach zu weit.
Das gleiche trifft doch auch für den § 130 STGB zu.
Die Politik scheint mir hier sehr unglaubwürdig, einerseits Menscherechtverstöße in anderen Länder zu reklamieren und wir stecken jeden der uns unlieb erscheint über den § 130 in den Knast. Das steht doch alles in keinem Verhältnis. Ich möchte Ihre Rückantwort in dieser Sache nicht vorwegnehmen, aber mit unserer jüngeren Geschichte brauchen Sie mir nicht kommen, ich bin bestens informiert. Das Internet macht es ja nun auch möglich zeithistorische Artikel zu lesen, die dem offiziellen Gedankengut widersprechen. Hier kann der Gesetzgeber doch nicht für Sich die alleinige Wahrheit beanspruchen, Hier muß diskutiert werden dürfen.
Darüber hinaus ist es mit der Wahrheit doch so, diese unterwirft sich oft dem Zeitgeist, wird dadurch aber nicht glaubwürdiger.
Die Erde ist eben keine Scheibe und die Sonne Kleist auch nicht um die Erde und trotzdem wurden deswegen Menschen an den Pranger gestellt, bzw. verbrannt.
Hochachtungsvoll!
Jürgen Hoffmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

vielen Dank für Ihre Stellungnahme zu meinen Ausführungen zu einer möglichen gesetzlichen Zulassung der so genannten Online- Durchsuchungen.

Ich freue mich, dass wir darin übereinstimmen, dass eine solche Ermittlungsmaßnahme in bestimmten Fällen zulässig sein muss.

Ich gebe Ihnen auch darin Recht, dass nicht das Vorliegen jedes Gesetzesverstoßes einen solchen massiven Eingriff in die Privatsphäre rechtfertigen darf. Es muss vielmehr sichergestellt werden, dass eine Online- Durchsuchung nur im Falle des Verdachts einer schweren Straftat erfolgen kann.

Darunter sind solche Straftaten zu verstehen, die gegen Rechtsgüter von besonderem Wert gerichtet sind, also beispielsweise das Leben oder die Gesundheit des Einzelnen oder gar die Sicherheit des Staates.

Eine Aufzählung von schweren Straftaten finden Sie beispielsweise in § 100 a) StPO, wo die Zulässigkeit der Überwachung der Telekommunikation geregelt ist.

An zumindest jenen Straftaten muss sich meines Erachtens auch die Zulassung einer Ermittlungsmaßnahme wie der Online- Durchsuchung messen lassen. Anders könnten wir die Eingriffe in die Grundrechte der Betroffenen kaum rechtfertigen.

Daher noch Folgendes zu Ihren Ausführungen: Zunächst erscheint es mir nicht sachgerecht, in Deutschland von politisch Verfolgten zu sprechen. Immerhin leben wir nicht in einer Diktatur, sondern in einem Rechtsstaat, in dem grundsätzlich jedem das Recht auf freie – auch politische - Meinungsäußerung zusteht. Das dieses Grundrecht nicht schrankenlos ausgeübt werden kann, sondern seine Schranken zum Schutze unser aller auch in den Strafgesetzen finden kann, ist selbstverständlich.

Insoweit kann ich auch Ihre Erläuterungen zu § 130 StGB, der die Volksverhetzung unter Strafe stellt und sich auch im Katalog der schweren Straftaten des § 100 a) StPO wieder findet, nicht nachvollziehen.

Bei diesem Vergehen handelt es sich um eine Straftat gegen die öffentliche Ordnung und gerade vor dem Hintergrund der Meinungsfreiheit des Art. 5 GG keinesfalls um eine Bagatelle, mit denen wir, wie Sie meinen, „jeden der uns unlieb erscheint (…) in den Knast“ stecken. Vielmehr geht es darum, die Verharmlosung der NS-Gewaltverbrechen und das Entstehen eines Meinungsklimas zu verhindern, in dem - auch zur Erlangung politischer Macht - bestimmte Menschen zunächst ausgegrenzt und letztlich auch physischer Gewalt ausgesetzt werden.

Sie werden sicherlich den inneren Frieden und das freie politische Klima in unserem Land genauso schätzen wie ich.

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Fischbach, MdB