Portrait von Ingrid Fischbach
Ingrid Fischbach
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Ingrid Fischbach zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Martin P. Dr. med. W. •

Frage an Ingrid Fischbach von Martin P. Dr. med. W. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

In welchen europäischen Ländern dürfen Privatkunden für eine Aquise angerufen werden. Welche europäischen Staaten lassen umgekehrt den unaufgeforderten Besuch eines Firmenvertreters zu (Klingelmännchen)?

Portrait von Ingrid Fischbach
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dr. Wedig,

herzlichen Dank für Ihre Fragen.

Aufgrund der Rechtslage in Deutschland sind Werbeanrufe gegenüber Verbrauchern nur zulässig, wenn diese zuvor ausdrücklich eingewilligt haben (siehe § 7 Absatz 2 Nr. 2 UWG).

Im Hinblick auf das europäische Unionsrecht darf ich auf die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken ("UGP-Richtlinie") verweisen. Diese enthält in Nr. 26 des Anhangs I das Verbot folgender Geschäftspraxis gegenüber Verbrauchern:

"Kunden werden durch hartnäckiges und unerwünschtes Ansprechen über Telefon, Fax, E-Mail oder sonstige für den Fernabsatz geeignete Medien geworben, außer in Fällen und in den Grenzen, in denen ein solches Verhalten nach den nationalen Rechtsvorschriften gerechtfertigt ist, um eine vertragliche Verpflichtung durchzusetzen. Dies gilt unbeschadet des Artikels 10 der Richtlinie 97/7/EG sowie der Richtlinien 95/46/EG (1) und 2002/58/EG."

In Artikel 13 der Richtlinie 2002/58/EG (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) heißt es zudem:

"(1) Die Verwendung von automatischen Anrufsystemen ohne menschlichen Eingriff (automatische Anrufmaschinen), Faxgeräten oder elektronischer Post für die Zwecke der Direktwerbung darf nur bei vorheriger Einwilligung der Teilnehmer gestattet werden.
(2) Ungeachtet des Absatzes 1 kann eine natürliche oder juristische Person, wenn sie von ihren Kunden im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Produkts oder einer Dienstleistung gemäß der Richtlinie 95/46/EG deren elektronische Kontaktinformationen für elektronische Post erhalten hat, diese zur Direktwerbung für eigene ähnliche Produkte oder Dienstleistungen verwenden, sofern die Kunden klar und deutlich die Möglichkeit erhalten, eine solche Nutzung ihrer elektronischen Kontaktinformationen bei deren Erhebung und bei jeder Übertragung gebührenfrei und problemlos abzulehnen, wenn der Kunde diese Nutzung nicht von vornherein abgelehnt hat.
(3) Die Mitgliedstaaten ergreifen geeignete Maßnahmen, um — gebührenfrei für die Teilnehmer — sicherzustellen, dass außer in den in den Absätzen 1 und 2 genannten Fällen unerbetene Nachrichten zum Zweck der Direktwerbung, die entweder ohne die Einwilligung der betreffenden Teilnehmer erfolgen oder an Teilnehmer gerichtet sind, die keine solchen Nachrichten erhalten möchten, nicht gestattet sind; welche dieser Optionen gewählt wird, ist im innerstaatlichen Recht zu regeln. [...]"

Ihre 2. Frage betrifft die Haustürwerbung. Nach deutschem Recht sind geschäftliche Handlungen, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, unzulässig. Dies gilt insbesondere im Falle von Werbung, obwohl erkennbar ist, dass der angesprochene Marktteilnehmer diese Werbung nicht wünscht (§ 7 Absatz 1 UWG). Ob Haustürwerbung in diesem Sinne als unzumutbare Belästigung zu werten ist, ist jeweils eine Frage des konkreten Einzelfalles (Beispiel: Türschild "Vertreterbesuche unerwünscht").

Die bereits erwähnte UGP-Richtlinie enthält hier nur ein Verbot folgender Geschäftspraxis (Nr. 25 des Anhangs I):

"Nichtbeachtung der Aufforderung des Verbrauchers bei persönlichen Besuchen in dessen Wohnung, diese zu verlassen bzw. nicht zurückzukehren, außer in Fällen und in den Grenzen, in denen dies nach dem nationalen Recht gerechtfertigt ist, um eine vertragliche Verpflichtung durchzusetzen."

Die EU-Richtlinien müssen von den einzelnen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Eine Übersicht über die Durchführungsbestimmungen der einzelnen EU-Staaten erhalten Sie auf folgender Homepage: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:72005L0029:DE:NOT. bzw. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:72002L0058:DE:NOT

Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Fischbach, MdB